Baden-Württemberg

Apotheker erhalten Geld für Abgabe von Substitutionsmitteln

Weil nicht ausreichend viele Ärzte suchtkranke Patienten behandeln, gehen Kassen und Apotheker in Baden-Württemberg neue Wege. Künftig bekommen die Pharmazeuten eine Vergütung für die - vom Arzt beauftragte - Abgabe der Medikamente.

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STUTTGART. Apotheker können künftig in Baden-Württemberg von Ärzten beauftragt werden, Medikamente für die Substitutionstherapie an Drogensüchtige abzugeben. Diese Leistung wird - anders als bisher - ab 1. November Apothekern vergütet.

Eine entsprechende Vereinbarung haben Kassen und Kassenverbände mit dem Landesapothekerverband geschlossen. Hintergrund ist der Mangel an substituierenden Ärzten vor allem auf dem Land.

Drogensüchtige Patienten nehmen beim sogenannten Sichtbezug täglich unter Aufsicht ihres Arztes das Substitutionsmittel ein. Verhalten sich die Patienten zuverlässig und kooperativ, können sie später die Medikamente für maximal sieben Tage mit nach Hause nehmen ("Take-home").

In der Vergangenheit ist es offenbar mehrfach dazu gekommen, dass Patienten wegen fehlender Ärzte vor Ort zu schnell in die sogenannte Take-home-Therapie gewechselt sind.

Dies erhöhe die Gefahr, dass die Betroffenen rückfällig werden oder die Medikamente auf dem Schwarzmarkt landen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Krankenkassen.

Mit dem zusätzlichen Vergütungsvertrag zwischen Kassen und Apothekerverband werde die Abgabe der Medikamente für die Pharmazeuten "deutlich attraktiver". Es bleibe allerdings dabei, dass die Umsetzung des Sichtbezugs eine freiwillige Leistung der Apotheker ist.

Die Abgabe der Medikamente dürfe nur durch die Apothekenleitung oder durch beauftragtes fachkundiges Personal vorgenommen werden, hieß es. Drei Jahre nach dem Start soll die Neuregelung evaluiert werden, teilten die Kassen mit. (fst)

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