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Grippeschutz

Apotheker schließen neuen Vertrag über Grippe-Impfungen mit Ersatzkassen

Alle erwachsenen Versicherten der Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, KKH sowie der Innungskasse IKK Südwest können sich ab sofort kostenlos in Apotheken gegen das Influenza-Virus impfen lassen.

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Berlin. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und vier große Ersatzkassen haben einen neuen Vertrag zur kostenlosen Grippeschutzimpfung ihrer Versicherten abgeschlossen. Wie der DAV am Montag meldete, gilt die „Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren“ ab sofort für die Versicherten der Barmer, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse und KKH sowie der Innungskasse IKK Südwest.

Laut STIKO- Empfehlung übernehmen die Krankenkassen normalerweise nur die Kosten für eine Grippeimpfung bei Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranken, Schwangeren und bei Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko.

In Apotheken darf nach entsprechender ärztlicher Fortbildung bundesweit seit 2022 gegen das Influenza-Virus geimpft werden. In der Saison 2022/2023 wurden laut DAV in 1.200 Apotheken mehr als 60.000 Menschen gegen die Virusgrippe geimpft.

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Zudem meldet der Verband, dass die knapp 18.000 Apotheken aktuell mit der Auslieferung des Influenza-Impfstoffs an die Arztpraxen starten. Das Paul-Ehrlich-Institut habe bereits 8,5 Millionen Impfdosen freigegeben. „Für die Wintersaison 2023/2024 ist die Versorgung der Menschen mit Impfstoffen gegen Grippe gesichert“, sagte der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. (bar)

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