Apps auf Rezept

Apple verdient immer mit bei Verschreibung

Regierung sieht vorerst keine Alternative zu Apple und Google – blechen muss die GKV.

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Berlin. Das Unternehmen Apple wird ein Profiteur des Digitale-Versorgung-Gesetzes sein, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Ab 2020 können Vertragsärzte bestimmte Gesundheits-Apps zulasten der gesetzlichen Kassen verschreiben.

Das Gesetz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, dass Apps den Versicherten auch „auch über öffentlich zugängliche digitale Vertriebsplattformen zur Verfügung gestellt werden“ können. Anders als aber von der Bundesregierung erhofft, können kommerzielle Vertriebsplattformen dabei aber zunächst nicht umgangen werden. Das gibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink zu. Apple verdient bei jedem Download, die Kassen müssten dafür zahlen.

Zwar gebe es theoretisch technische Alternativen zur App-Vertriebsplattform von Apple, die seien zurzeit aber „noch zu aufwändig für eine breite Nutzung“, heißt es in der Antwort von BMG-Staatssekretär Thomas Gebhart. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Versicherte, die kommerziell betriebene Plattformen nicht nutzen wollen, bei der Verschreibung zunächst außen vor bleiben. Gebhart setzt auf das Prinzip Hoffnung: Die Technik und der Markt entwickelten sich weiter, sodass „sich die Bezugsmöglichkeiten weiter vereinfachen und erweitern werden.“

Auf die Kassen könnten erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten zukommen: Ist ein Download im Falle des iOS-Betriebssystems nur über die Vertriebsplattform von Apple möglich, müsste die Kasse dem Versicherten entstandene Aufwendungen per Kostenerstattung zurückzahlen.

Im Falle des Google-Betriebssystems Android gibt es zwar unabhängige Vertriebsplattformen. Allerdings gilt das manuelle Herunterladen von sogenannten APK-Dateien („Android Package“) als umständlich. Zudem birgt dieses Vorgehen zusätzliche Sicherheitslücken, auch wären Updates des Herstellers nicht möglich. (fst)

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