Arznei-Höchstpreise erst 2010

BERLIN (HL). Kosten-NutzenBewertungen und darauf basierende Erstattungshöchstbeträge für Arzneimittel werden auf absehbare Zeit keinen Beitrag zu Dämpfung des Ausgabenanstiegs leisten. Frühestens im Jahr 2010 ist mit ersten Höchstbeträgen zu rechnen.

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Das geht aus dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu Erstattungshöchstbeträgen hervor. Sie sind mit dem WSG eingeführt worden, das am 1. April 2007 wirksam geworden ist.

Der Hintergrund: Die Umsätze für Arzneimittel, für die keine Festbeträge festgesetzt werden können, sind im vergangenen Jahr um 1,7 Milliarden Euro (plus 15 Prozent) und im ersten Halbjahr 2008 um 950 Millionen Euro (plus 12,8 Prozent) gestiegen. Von einer Kosten-Nutzen-Bewertung und darauf basierenden Höchsterstattungsbeträgen erhofft sich die Bundesregierung nach wie vor einen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Krankenkassen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sieht sich in seiner Skepsis bestätigt und fordert den Gesetzgeber auf, Eingriffe auf die freie Preisbildung bereits bei der Einführung neuer Arzneimittel zu prüfen.

Tatsache ist: Das für die Kosten-Nutzen-Bewertung zuständige IQWiG wird frühestens bis Mitte 2009 ein neues Methodenpapier zur Kosten-NutzenBewertung fertiggestellt haben; erst dann kann der Bundesausschuss dem Institut Evaluierungsaufträge an das IQWiG erteilen. Ergebnisse sind frühestens 2010 zu erwarten.

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