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Arzneimittel: "Da fällt mir spontan ein Sparpaket ein"

BERLIN (HL). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt droht den Arzneimittelherstellern mit einem Sparpaket, sollte der Dauerstreit um die Kosten-Nutzen-Bewertung nicht zügig zu einem Ende gebracht werden.

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Der Hintergrund: Mit dem Wettbewerbs-Stärkungsgesetz wurde die bisherige Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln zur Kosten-Nutzen-Bewertung ausgebaut. Stellt sich dabei heraus, dass ein Arzneimittel im Vergleich zum therapeutischen Standard keinen therapeutischen Zusatznutzen hat, dann können die Krankenkassen einen Erstattungshöchstbetrag festsetzen.

Seit mehr als einem Jahr streiten IQWiG, forschende Industrie und Gesundheitsökonomen darüber, was dem vom Gesetzgeber geforderten internationalen Standard entspricht. Konkrete neue Nutzenbewertungen sind nicht in Sicht, deshalb auch keine Ersparnisse.

Schmidt will das nicht hinnehmen. Ihre Idee: Legen die Kassen verspätet einen Höchstbetrag fest, dann könnten sie vom Hersteller eine Rückzahlung der Differenz zwischen Preis und Höchstbetrag seit Zulassung verlangen.

Lesen Sie dazu auch: Kassen starten mit Rekord-Liquidität in den Fonds 21 Experten in Bonn verwalten den Gesundheitsfonds

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