Arzneimittelgesetz

"Arztbefugnis nicht beschneiden!"

Der Bundesverband Internetmedizin kritisiert den als zwingend vorgesehenen Arzt-Patienten-Kontakt vor Verschreibung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Für die Fernbehandlung von Patienten zeichnen sich gefährliche Entwicklungen ab. Davor warnte Sebastian Vorberg, Vorstandssprecher des Bundesverbands Internetmedizin, beim Gesundheitsnetzwerkerkongress in Berlin.

Der Jurist kritisiert die letzte Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) zu diesem Thema ebenso wie die Pläne des Bundesgesundheitsministers für die Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Die Novelle in der Fassung vom 6. November 2015 sieht vor, dass vor der Verschreibung eines Arzneimittels ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen muss. "Diese Heiligung des Arztbesuches ist nicht in Ordnung", sagt Vorberg.

Kritisch bewertet er auch eine Stellungnahme vom 11. Dezember 2015, in der die BÄK die Musterberufsordnung so auslegt, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zu Beginn der Behandlung erforderlich sei. Diese Auslegung sei historisch gewachsen, aber sachlich nicht begründet, wenn alle Informationen vorliegen.

"Wenn alle Infos vorliegen, sehe ich überhaupt keinen Anlass für einen Arztbesuch", sagte er.

Vorberg warnt davor, dass Deutschland sich von der internationalen Entwicklung abschneiden könnte, wenn künftig strenge Rechtsnormen den Entscheidungsspielraum der Ärzte einschränken. Sein Plädoyer: "Fernbehandlung muss zu 100 Prozent in der Entscheidungsbefugnis des Arztes liegen." (ami)

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