Ticagrelor besteht erste frühe Nutzenbewertung

BERLIN (af). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz abgeschlossen.

Veröffentlicht:

Der Wirkstoff Ticagrelor (Brilique™) von AstraZeneca habe für bestimmte Patientengruppen einen beträchtlichen Zusatznutzen, hieß es in einer Mitteilung des GBA. Dies gelte für Patienten mit instabiler Angina pectoris sowie Menschen mit Myocardinfarkten ohne ST-Strecken-Hebung.

Zum Vergleich hat der Ausschuss die Therapie mit Clopidogrel plus Acetylsalicylsäure herangezogen. Die Einstufung des Zusatznutzens als "beträchtlich" wird bei den nun folgenden Verhandlungen zwischen Hersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Rolle spielen. Die Verhandlungen sollen im Januar starten.

Bei weiteren Patientengruppen kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu unterschiedlichen Bewertungen. Einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen habe Ticagrelor bei der Behandlung von Patienten über 75 Jahre, die nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung nicht für die Behandlung mit Prasugrel plus ASS in Frage kämen.

Kein Zusatznutzen bei STEMI-Myokardinfarkt

Dies gelte auch für Patienten, deren Krankheitsgeschichte einen ischämischen Schlaganfall oder eine transitorische ischämische Attacke (TIA) aufweise, heißt es in der Mitteilung des GBA.

Keinen Zusatznutzen gebe es hingegen bei Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Streckenhebung und einer herzkathetergestützten Behandlung eingeengter oder verschlossener Herzkranzgefäße. Hier war die Vergleichstherapie Prasugrel plus ASS.

Ebenfalls keinen Zusatznutzen von Ticagrelor stellte der GBA für die Behandlung von Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Streckenhebung fest, die mit Clopidogrel plus ASS behandelt worden seien.

Auch gegenüber der Behandlung von Patienten mit ST-Streckenhebung und aortokoronarer Bypass-Operation ausschließlich mit Acetylsalicylsäure habe Ticagrelor keinen Zusatznutzen gezeit, hieß es.

Hess zufrieden mit dem Ablauf

Zufrieden mit dem Beschluss des GBA zeigte man sich beim Hersteller AstraZeneca. Er sei besser ausgefallen als die ursprüngliche Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), sagte ein Unternehmenssprecher der "Ärzte Zeitung".

Dadurch, dass der GBA bei den Patienten mit ST-Streckenhebung für die Untergruppen der über 75-Jährigen und der Patienten mit einem Schlaganfall in der Krankengeschichte gebildet habe, sei nun für rund 80 Prozent aller in Frage kommenden Patienten ein Zusatznutzen von Ticagrelor festgestellt.

Auch der GBA zeigt sich mit der ersten abgeschlossenen frühen Nutzenbewertung zufrieden. "Der GBA hat mit Abschluss der ersten frühen Nutzenbewertung bewiesen, dass er in der Lage ist, dieses neue komplexe Verfahren sach- und zeitgerecht durchzuführen und dabei auch für dessen durchgängige Transparenz zu sorgen", sagte der unparteiische Vorsitzendes Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess.

Die frühe Nutzenbewertung hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt. Ziel war es, ein Instrument zu schaffen, mit dem sich Arzneimittelpreise in ein Verhältnis zu einem belegten Nutzen bringen lassen. Derzeit befinden sich nach GBA-Angaben rund 20 weitere Wirkstoffe in diesem Verfahren.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 2: Infusionsschema der REGENCY-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Neue Therapieoption bei Lupus-Nephritis verfügbar

Obinutuzumab verbessert Nierenoutcomes bei Lupus-Nephritis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert