Ticagrelor besteht erste frühe Nutzenbewertung

BERLIN (af). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz abgeschlossen.

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Der Wirkstoff Ticagrelor (Brilique™) von AstraZeneca habe für bestimmte Patientengruppen einen beträchtlichen Zusatznutzen, hieß es in einer Mitteilung des GBA. Dies gelte für Patienten mit instabiler Angina pectoris sowie Menschen mit Myocardinfarkten ohne ST-Strecken-Hebung.

Zum Vergleich hat der Ausschuss die Therapie mit Clopidogrel plus Acetylsalicylsäure herangezogen. Die Einstufung des Zusatznutzens als "beträchtlich" wird bei den nun folgenden Verhandlungen zwischen Hersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Rolle spielen. Die Verhandlungen sollen im Januar starten.

Bei weiteren Patientengruppen kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu unterschiedlichen Bewertungen. Einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen habe Ticagrelor bei der Behandlung von Patienten über 75 Jahre, die nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung nicht für die Behandlung mit Prasugrel plus ASS in Frage kämen.

Kein Zusatznutzen bei STEMI-Myokardinfarkt

Dies gelte auch für Patienten, deren Krankheitsgeschichte einen ischämischen Schlaganfall oder eine transitorische ischämische Attacke (TIA) aufweise, heißt es in der Mitteilung des GBA.

Keinen Zusatznutzen gebe es hingegen bei Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Streckenhebung und einer herzkathetergestützten Behandlung eingeengter oder verschlossener Herzkranzgefäße. Hier war die Vergleichstherapie Prasugrel plus ASS.

Ebenfalls keinen Zusatznutzen von Ticagrelor stellte der GBA für die Behandlung von Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Streckenhebung fest, die mit Clopidogrel plus ASS behandelt worden seien.

Auch gegenüber der Behandlung von Patienten mit ST-Streckenhebung und aortokoronarer Bypass-Operation ausschließlich mit Acetylsalicylsäure habe Ticagrelor keinen Zusatznutzen gezeit, hieß es.

Hess zufrieden mit dem Ablauf

Zufrieden mit dem Beschluss des GBA zeigte man sich beim Hersteller AstraZeneca. Er sei besser ausgefallen als die ursprüngliche Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), sagte ein Unternehmenssprecher der "Ärzte Zeitung".

Dadurch, dass der GBA bei den Patienten mit ST-Streckenhebung für die Untergruppen der über 75-Jährigen und der Patienten mit einem Schlaganfall in der Krankengeschichte gebildet habe, sei nun für rund 80 Prozent aller in Frage kommenden Patienten ein Zusatznutzen von Ticagrelor festgestellt.

Auch der GBA zeigt sich mit der ersten abgeschlossenen frühen Nutzenbewertung zufrieden. "Der GBA hat mit Abschluss der ersten frühen Nutzenbewertung bewiesen, dass er in der Lage ist, dieses neue komplexe Verfahren sach- und zeitgerecht durchzuführen und dabei auch für dessen durchgängige Transparenz zu sorgen", sagte der unparteiische Vorsitzendes Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess.

Die frühe Nutzenbewertung hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt. Ziel war es, ein Instrument zu schaffen, mit dem sich Arzneimittelpreise in ein Verhältnis zu einem belegten Nutzen bringen lassen. Derzeit befinden sich nach GBA-Angaben rund 20 weitere Wirkstoffe in diesem Verfahren.

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