Verfassungsgericht

Auch betreute Menschen dürfen wählen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Mehr als 81.000 behinderte und psychisch kranke unter Betreuung stehende Menschen sind 2013 von der Teilnahme an der Bundestagswahl zu Unrecht ausgeschlossen worden. Der im Bundeswahlgesetz enthaltene Wahlrechtsausschluss verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.

Vor Gericht waren acht Betroffene gezogen, die 2013 gemäß Bundeswahlgesetz nicht an der Bundestagswahl teilnehmen durften. Die im Streit stehenden Regelungen sehen einen Wahlrechtsausschluss vor, wenn für eine Person dauerhaft ein Berufsbetreuer bestellt wurde, der für alle Angelegenheiten zuständig ist. Auch schuldunfähige Straftäter im Maßregelvollzug dürfen nicht wählen.

Die Karlsruher Richter erklärten die Vorschriften für verfassungswidrig. Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde verletzt. Denn haben Betreuungsbedürftige per Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht selbst eine Person – etwa einen Familienangehörigen – als Betreuer bestimmt, sieht das Gesetz keinen Wahlrechtsausschluss vor.

Warum psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug wegen ihrer „Schuldunfähigkeit“ nicht wählen können, sei nicht ausreichend begründet worden, rügte das Gericht. Auch könne auf die Unterbringung verzichtet werden, wenn schuldunfähige Personen keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Dann dürften sie wählen. Dies sei gleichheitswidrig. (fl)

Bundesverfassungsgericht

Az.: 2 BvC 62/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sommer- und Winterzeit

Neue Analyse: Zeitumstellung offenbar doch ohne kardiale Folgen

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Praxisübernahme

Wie es einer Kollegin nach dem ersten Jahr der Niederlassung geht

Lesetipps
Eine Hand fängt 500-Euro-Geldscheine auf, die durch die Luft wirbeln.

© vegefox.com / stock.adobe.com

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Sie kommt relativ oft vor, wird aber oft übersehen: die kardiale autonome diabetische Neuropathie.

© Aleksandra Kuzmina / stock.adobe.com

Kardiale autonome diabetische Neuropathie

Das neuropathische Herz – ein Risiko