Auch winzige Totgeborene sollen Kinderstatus erhalten

BERLIN (dpa). Die Bundesregierung will Totgeborene, die weniger als 500 Gramm wiegen, nach einem Zeitungsbericht als Kinder anerkennen.

Veröffentlicht:

Somit könnten die Eltern sie ins Personenstandsregister eintragen und dann auch bestatten lassen, berichtete die "Welt am Sonntag".

Bisher stünden solche sehr kleinen Totgeborenen juristisch auf einer Stufe mit Kliniksondermüll, Friedhöfe seien deshalb nicht zur Bestattung verpflichtet - für trauernde Eltern eine zusätzliche Belastung.

Ein Entwurf von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) zur Änderung der Rechtslage solle am 9. Mai vom Kabinett beschlossen, berichtete die Zeitung.

Nach ihren Angaben wird die Zahl solcher Totgeburten auf rund 1500 pro Jahr geschätzt.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter