Der Standpunkt zum Gutachten des Sachverständigenrats

Auf die Ärzte kommt etwas zu

Wie kann die Gesundheitsversorgung verbessert werden? Der Sachverständigenrat hat seine Ratschläge präsentiert - und sie lesen sich wie eine Reparaturanleitung beschlossener und noch zu beschließender Gesetze, meint Anno Fricke. Er findet: Die Empfehlungen sollten die Ärzte aufhorchen lassen.

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Der Autor ist Korrespondent im Hauptstadtbüro der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihm: anno.fricke@springer.com

Das Gutachten der Gesundheitsweisen lässt einen Blick in die Zukunft zu. Seit vielen Jahren kennt die Gesetzgebung nur die Generalrichtung Patientenorientierung. Diese hat die Koalition offensichtlich aus den Augen verloren.

Die Wissenschaftler empfehlen sie wieder in den Blick zu nehmen. Ein Patientenrechtegesetz ist ihnen nicht genug, wenn es um die Qualität der Versorgung geht.

Die Ratschläge des Sachverständigenrats lesen sich denn auch wie eine Reparaturanleitung bereits beschlossener und noch zu beschließender Gesetze.

Der Vorschlag, den Wettbewerb um innovative Versorgungsformen wieder zu entfesseln, reagiert auf das Spargesetz des Jahres 2009. Der, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) erheblich auszuweiten, auf das noch junge Versorgungsstrukturgesetz.

Schon die zentrale Aussage des Gutachtens, dass es nicht nur darum gehe, die Gesundheitsversorgung der Menschen zu einem möglichst günstigen Preis einzukaufen, sondern auch um echten Wettbewerb um die bestmögliche Versorgung sollte die Verantwortlichen - auch die in den Ärzteverbänden - aufhorchen lassen.

Wenn Patienten, gute Leistungserbringer und gute Kostenträger im Wettbewerb um Qualität gewinnen sollen, muss es auch Verlierer geben. Hier gibt es keinen Bestandsschutz. So ist für die Sachverständigen klar, dass die ASV helfen kann, Mehrfachuntersuchungen und damit Überversorgung abzubauen.

Diese Versorgungsform werde damit den tatsächlichen Bedarf an Fachärzten sichtbar machen. Sprich: Parallelstrukturen der Versorgung werden auf den Prüfstand kommen, ein paar Krankenhäuser auf die Streichliste.

Dass die Regierung noch vor den Wahlen 2013 Vorschläge der Gesundheitsweisen aufgreift, ist nicht zu erwarten. Gutachten des Sachverständigenrates sind keine Gesetzesvorlagen. Aber sie wirken lange nach.

 Das aktuelle Werk der Experten ist der Einstieg in den Ideenwettstreit, den die politischen Lager im Bundestagswahlkampf entfachen werden. Ein bisschen Zukunft lässt sich aus ihm herauslesen.

Lesen Sie dazu auch: Spahn widerspricht Sachverständigen Praxis und Klinik: Schwieriges Puzzle Haushohe Mauern zwischen Praxis und Klinik

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