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Kommentar zum geplanten Krebs-Gesetz in NRW

Aufklärung statt Sanktion!

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Bei wenigen Themen ist der Konsens in der Gesundheitspolitik und der Ärzteschaft so groß wie bei der Notwendigkeit von Krebsregistern.

Die Erfassung der klinischen und epidemiologischen Daten ist eine wesentliche Voraussetzung für Fortschritte in Prävention, Behandlung und qualitätsgesicherter Versorgung bei onkologischen Erkrankungen. Der Ausbau der Register ist ein wesentliches Ziel des Nationalen Krebsplans.

Das Projekt steht und fällt mit der Vollständigkeit und der Qualität der gelieferten Daten. Hier ist jeder Arzt gefordert, der an der Versorgung von Patienten mit Krebserkrankungen beteiligt ist.

Allerdings ist das noch nicht allen bewusst. In NRW, wo es seit 2005 ein epidemiologisches Krebsregister gibt, ist die Meldung immer noch lückenhaft.

Deshalb will die rot-grüne Landesregierung künftig Ärzte bei Verstößen gegen die Meldepflicht mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro belegen. Die Drohung mit Sanktionen allein reicht aber nicht. Offenbar muss die Information über den Sinn und Zweck des Krebsregisters verbessert werden.

Sachlich fundierten Argumenten werden sich die wenigsten verschließen. Wer sollte schließlich ein größeres Interesse daran haben, das Wissen über Krebserkrankungen zu erhöhen und die Versorgung der betroffenen Patienten zu verbessern, als die Ärzte?

Lesen Sie dazu auch: NRW: Wer Krebs nicht meldet, muss zahlen

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