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NRW

Wer Krebs nicht meldet, muss zahlen

Ärzte in NRW, die vergessen, Daten an das Krebsregister zu melden, sollen Strafen bis zu 50.000 Euro zahlen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Bis zu 50.000 Euro Strafe für nichtmeldende Ärzte sieht der Gesetzentwurf in NRW vor.

Bis zu 50.000 Euro Strafe für nichtmeldende Ärzte sieht der Gesetzentwurf in NRW vor.

© Getty Images/iStockphoto / thinkstock

KÖLN. Für Ärzte in Nordrhein-Westfalen könnte es künftig teuer werden, wenn sie die Krebserkrankungen ihrer Patienten nicht an das Krebsregister melden.

Die Landesregierung plant die Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Meldepflicht. Sie können im Maximum bis zu 50.000 Euro reichen.

Das sieht der Entwurf der rot-grünen Regierung für das Gesetz zur Änderung des Krebsregistergesetzes vor. Das Gesetz steht am Mittwoch (16.10.) im Düsseldorfer Landtag zur zweiten Lesung an.

Seit 2005 meldepflichtig

Krebserkrankungen sind im bevölkerungsreichsten Bundesland seit dem 1. Juli 2005 meldepflichtig. In dem Jahr wurde das Epidemiologische Krebsregister in Münster gegründet.

Die neue Sanktionsmöglichkeit soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums dazu beitragen, eine möglichst vollständige und flächendeckende Erfassung der Ersterkrankungen zu erreichen.

Sie gilt für alle Ärzte, die Krebserkrankungen diagnostizieren und behandeln, egal ob sie in einer Praxis oder im Krankenhaus arbeiten.

Nach Angaben eines Ministeriumssprechers gibt es immer noch eine Vielzahl von Ärzten und Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, auch wenn keine genauen Zahlen vorliegen.

In Zukunft ist das vorsätzliche oder fahrlässige Nicht-Melden einer Krebserkrankung eine Ordnungswidrigkeit, die von der Bezirksregierung Münster nach einer Information durch das Krebsregister geahndet werden kann.

"Wir hoffen, dass dieses Mittel nicht eingesetzt werden muss", betont der Ministeriumssprecher.

Information statt Sanktion

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) teilt diese Einschätzung. "Wir gehen davon aus, dass Sanktionen nicht nötig sind, weil die Ärzte von der Sinnhaftigkeit des Krebsregisters überzeugt sind", sagt ein Sprecher.

Die ÄKNo unterstütze die Landesregierung in dem Ziel, eine möglichst aussagefähige Datenbasis für das Krebsregister zu generieren.

"Wichtiger als Sanktionen sind aber Information und Motivation", betont der Sprecher. Die Ärztekammer Nordrhein beteilige sich gern an der Information der Ärzte.

Erst im April dieses Jahres ist das Gesetz zum Aufbau bundesweiter klinischer Krebsregister verabschiedet worden.

Ziel ist es unter anderem, dass die bislang unterschiedlichen klinischen Krebsregister künftig nach einheitlichen Maßstäben arbeiten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Aufklärung statt Sanktion!

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