Körperwelten

Ausstellung droht erneut die Schließung

Dem Berliner Menschen-Museum Körperwelten droht nach einem Urteil Ungemach.

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BERLIN. Noch ist das Museum im Sockel des Fernsehturms am Alexanderplatz geöffnet.

Wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg jedoch rechtskräftig, müssen die Betreiber die Pforten dicht machen.

Laut Gericht benötigen sie nämlich für die Ausstellung der Plastinate von Gunther von Hagens eine Genehmigung.

Damit folgen die Richter der Ansicht des Bezirksamts Mitte, das zwischenzeitlich mit einstweiligen Verfügungen versucht hatte, die Eröffnung des Museums zu verhindern (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Vor einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz entschieden, dass keine Genehmigung erforderlich ist. Dieses Urteil hat das OVG nun geändert.

Nach der Auffassung des OVG fallen die plastinierten Ausstellungsstücke unter den Begriff der Leiche im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterliegen damit grundsätzlich einem Ausstellungsverbot.

Dieses gilt zwar nicht für wissenschaftliche Präparate. Da das Museum aber kein anatomisches Institut ist, könne es auch keine Ausnahmegenehmigung beanspruchen.

Auch sei es dem Betreiber nicht möglich, für die Ausstellungsstücke Einwilligungen der Körperspender vorzuweisen. Grund dafür ist, dass die ID-Nummern nach Abschluss des Plastinat-Herstellungsprozesses entfernt werden.

Nach Auffassung der Richter besteht damit keine Möglichkeit der Kontrolle, ob das Plastinat mit dem Einverständnis des Spenders hergestellt wurde und ausgestellt werden darf.

Das sei aber unabdingbare Voraussetzung für eine Ausstellung menschlicher Exponate, so das Gericht. (juk)

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 12 B 2.15

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