„In höchstem Maß fahrlässig“

BÄK-Chef Reinhardt geht Lauterbach wegen Cannabis-Freigabe scharf an

Der Cannabis-Besitz in bestimmten Mengen soll für Erwachsene ab April legal sein – das sieht ein Gesetzentwurf der Ampelregierung vor. BÄK-Präsident Reinhardt übt Kritik an den Plänen – und formuliert einen Kompromissvorschlag.

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Sieht effektiven Jugendschutz bei der geplanten Teillegalisierung von Cannabis nicht gewährleistet: BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Sieht effektiven Jugendschutz bei der geplanten Teillegalisierung von Cannabis nicht gewährleistet: BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

© Marc-Steffen Unger

Berlin. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat die Ampelregierung wegen der geplanten Teillegalisierung von Cannabis ab 18 scharf kritisiert.

Karl Lauterbach habe viele Jahre lang „aus Überzeugung“ vor den neurologischen und gesundheitlichen Risiken durch Cannabis gewarnt – als Gesundheitsminister blende er diese Erkenntnis „komplett aus“, sagte Reinhardt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagausgabe).

In seinen Augen handele der SPD-Minister daher „in höchstem Maß fahrlässig“, so Reinhardt. Lauterbach sei es offensichtlich wichtiger, „Punkte bei den Teilen der Bevölkerung“ zu machen, die sich einen legalen Konsum von Cannabis wünschten.

„Ich halte das für populistische Anbiederung.“ Reinhardt schlug als möglichen Kompromiss vor, die Abgabe von Cannabis erst ab 23 zu erlauben. Abgabeort könnten unter Umständen Apotheken sein.

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„Populistische Anbiederung“

Die Ampelfraktionen hatten sich kürzlich auf letzte Details des geplanten Cannabisgesetzes geeinigt. Demnach soll Kiffen künftig ab 18 Jahren erlaubt sein. Erwachsene sollen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen.

Gestattet sein soll auch der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen. In Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen soll Hasch im Umkreis von 100 Metern Tabu sein.

Eine erste Evaluation zu den Auswirkungen des Gesetzes soll nach einem Jahr stattfinden, eine weitere nach zwei und eine abschließende nach vier Jahren. Einbezogen werden sollen dabei auch das Bundeskriminalamt. (hom)

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