Corona-Pandemie

BÄK-Präsident Reinhardt unterstützt Verkürzung des Genesenenstatus

Während der BÄK-Präsident die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate als sinnvoll erachtet, kommt Kritik vom MB. Der Grund: Auf europäischer Ebene gelten sehr wohl noch die sechs Monate.

Veröffentlicht:
Die Verkürzung des Genesenenstatus wird nicht dazu führen, dass andere Impfwillige nicht zum Zuge kommen, es sei genug Impfstoff in den Zentren und Praxen vorhanden, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Die Verkürzung des Genesenenstatus wird nicht dazu führen, dass andere Impfwillige nicht zum Zuge kommen, es sei genug Impfstoff in den Zentren und Praxen vorhanden, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

© Wolfgang Kumm / dpa / picture alliance

Berlin. Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus aus medizinischer Sicht als sinnvoll bezeichnet. „Die bisherige wissenschaftliche Evidenz deutet darauf hin, dass sich Ungeimpfte nach einer durchgemachten Delta-Infektion schon deutlich früher als nach sechs Monaten mit der Omikron-Variante anstecken können“, sagte Reinhardt der „Rheinischen Post“ (Samstag). „Deshalb ist die Verkürzung des Genesenenstatus aus medizinischer Sicht sinnvoll“. Der BÄK-Präsident sprang damit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Seite, der die Verkürzung auf drei Monate verteidigt hatte.

Der Genesenenstatus war Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) überraschend auf eine Zeitspanne von 28 bis 90 Tage nach einem positiven PCR-Test verkürzt worden. Zuvor hatten sechs Monate gegolten. Die Entscheidung löste teils heftige Kritik aus. In anderen EU-Staaten gelten Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, für einen Zeitraum von sechs Monaten als genesen. Die Regel betrifft auch Menschen, die beispielsweise von einem EU-Land in ein anderes reisen wollen.

MB-Chefin Johna sieht deutschen Alleingang kritisch

Die Vorsitzende der Ärzteorganisation Marburger Bund, Dr. Susanne Johna, rechnet mit einem Rückzieher in Deutschland: „Ich glaube nicht, dass sich die 90-Tage-Regelung in Deutschland dauerhaft halten lässt“, sagte sie der „Rheinischen Post“. „Die Mitgliedstaaten der EU haben ja erst vor wenigen Tagen die Gültigkeit des Genesenenstatus auf sechs Monate festgelegt.“

Zwar sei es prinzipiell richtig, dass die Anzahl der Antikörper bei den meisten Menschen etwa 90 Tage nach einer Infektion absinke. „Das ist aber natürlich kein fester Stichtag und patientenindividuell sehr unterschiedlich“, sagte Johna. Insofern sei die europaweite Regelung durchaus vertretbar. „Das sollte durch Alleingänge nicht in Zweifel gezogen werden.“

Ärztekammer-Präsident Reinhardt unterstützte es dagegen, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Verkürzung des Genesenenstatus einsetzen will. „Das trägt letztlich auch zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Deutschland bei.“ Er argumentierte zudem, in Deutschland stehe ausreichend Impfstoff in den Impfzentren und Praxen zur Verfügung. „Die Verkürzung des Genesenenstatus wird also nicht dazu führen, dass andere Impfwillige nicht zum Zuge kommen“. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“