PID

BÄK mahnt praktikable Kriterien an

BERLIN (fst). Die Bundesärztekammer (BÄK) wirbt für die rasche Umsetzung praktikabler Regelungen für die Präimplantationsdiagnostik (PID).

Veröffentlicht:

Das Verfahren sei seit Inkraftreten des PID-Gesetzes im vergangenen Jahr zwar unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, es fehlten aber Ausführungsbestimmungen. Diese zu schaffen müsse "oberstes politisches Ziel sein", heißt es in einer BÄK-Stellungnahme zur PID-Rechtsverordnung.

In dem Entwurf vermisst die BÄK bundeseinheitliche Maßstäbe für die geplanten Ethik-Kommissionen, die bei den Landesärztekammern angesiedelt werden sollten, so die BÄK.

Einheitliche Kriterien seien nötig, um einen "Kommissionstourismus" im Falle eines negativen Bescheids für ein Paar zu vermeiden.

 Unklar sei zudem, welche Behörde als Zulassungsstelle für die PID-Zentren fungieren soll. Da PID und In-vitro-Fertilisation (IVF) untrennbar verbunden seien, sollten für die Zulassung der IVF-Zentren als auch der PID-Zentren die Landesbehörden zuständig sein, schlägt die BÄK vor.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Trendumkehr

Herzbericht: Mehr Todesfälle wegen Herzinsuffizienz

Praxismanagement

„Arzttermin-Schwänzer“ erhitzen erneut die Gemüter

Lesetipps
Modell eines Menschen, der verschiedene Regionen miteinander verknüpft.

© Lila Patel / stock.adobe.com / generated AI

Übersichtsarbeit

Mit der Kraft des Geistes gegen Fibromyalgie?