Abtreibung

BÄK will Suche nach Ärzten erleichtern

Die Bundesärztekammer will eine Liste mit Ärzten erstellen, die Abtreibungen vornehmen. Frauen könnten sich neutral informieren und die darauf verzeichneten Ärzte wären nicht vom Werbeverbot nach Paragraf 219a betroffen, erläutert BÄK-Chef Montgomery.

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BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery fordert beim Thema Schwangerschaftsabbrüche, dass Ärzte Rechtssicherheit brauchen.

BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery fordert beim Thema Schwangerschaftsabbrüche, dass Ärzte Rechtssicherheit brauchen.

© picture alliance / Gregor Fischer / dpa

BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) will eine Liste mit Ärzten erstellen, die Abtreibungen vornehmen.

Eine solche Liste könnte als neutrale Information zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht werden, schlug BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery vor.

Sie hätte nach seinen Angaben den Vorteil, dass Frauen sich neutral informieren könnten und die darauf verzeichneten Ärzte nicht vom Werbeverbot nach Paragraf 219a betroffen wären.

"Darüber müssen wir noch einmal nachdenken, gemeinsam mit Gesundheitsminister Spahn", sagte der BÄK-Präsident.

Ärzte brauchen Rechtssicherheit

Das Werbeverbot nach Paragraf 219a wird auch den Ärztetag beschäftigen. "Mit Sicherheit haben sich unsere Wahrnehmung und Möglichkeiten von Information und Werbung seit dem Jahr 1992 erheblich geändert", sagte Montgomery. Er forderte, dass Ärzte Rechtssicherheit bräuchten.

Ob dazu eine Änderung des Paragrafen 219a nötig sei, stellte Montgomery als BÄK-Präsident in Frage. Das müssten Juristen entscheiden.

"Der Vorstand der Bundesärztekammer hat gesagt, Ärzte müssen sich schon heute an die Regeln der Berufsordnung halten, was Information und Werbung angeht", sagte er.

Resolution in Hamburg

Nach seiner persönlichen Meinung zum Paragrafen 219a gefragt, sagte Montgomery: "Ich glaube, dass man das heute anders formulieren würde."

Als Präsident der Hamburger Ärztekammer hatte er in einer Resolution noch am 11. April eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a Abs. 1 gefordert.

"Die sachliche Information darüber, welche Ärztin und welcher Arzt den Frauen in ihrer Notlage helfen kann, muss erlaubt sein und darf nicht mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht werden", so Montgomery in einer Erklärung der Kammer. Die Resolution wurde einstimmig verabschiedet. (ami)

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