"Versorgungsstärkung"

BMG: Aufsicht soll strenger kontrollieren

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BERLIN. Gesundheitspolitiker haben "Versorgungsstärkungsverträge" von Kassen im Visier. Die grüne Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink hat sich nach Verträgen erkundigt, die die KV Nordrhein kürzlich mit AOK Rheinland-Hamburg, KKH, DAK und mit der TK geschlossen hat.

Das Bundesgesundheitsministerium verweist in seiner Antwort darauf, Bundesversicherungsamt (BVA) und Länderbehörden versuchten, zu einer einheitlichen Prüfung "problematischer Selektivverträge" zu kommen. Bei einer Tagung am 21. Februar haben die Aufsichten eine verschärfte Gangart beschlossen.

An Ärzten zusätzlich vergütete Leistungen würden nun besondere Anforderungen gestellt, "damit nicht im Ergebnis nur die Dokumentation von Diagnosen vergütet wird. Versorgungsziele und Leistungen sind konkret zu beschreiben", so das BMG.

Teilnehmenden Vertragsärzten müsse ein Mehraufwand entstehen, der Patientennutzen nachvollziehbar dargestellt werden. Zudem dürfe die Vergütung für Ärzte nicht von der Zahl dokumentierter Diagnosen abhängen.

Von den 55 Betreuungs- oder Versorgungsstrukturverträgen, die Mitte 2017 existierten, hat das BVA nach eigenen Angaben mittlerweile 50 beanstandet, so dass sie gekündigt wurden. Die Behörde sieht diese Verträge kritisch, auch nachdem sie von den Kassen nachgebessert worden sind, hat das BVA erklärt.

BVA-Präsident Frank Plate zeigte sich vergrätzt, dass die Aufsichten ihr Prüfinstrumentarium permanent nachschärfen müssen. Ein Wettbewerb um Zuweisungen aus dem Morbi-RSA könne niemals Aufgabe einer Kasse sein, erklärte er nach der Tagung der Aufsichtsbehörden im Februar.

Die große Koalition der vergangenen Legislatur hatte bereits im Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) ausdrücklich geregelt, dass zusätzliche Vergütungen für Diagnosen nicht Bestandteil von Verträgen der Kassen oder ihrer Verbände sein können. (fst)

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