Direkt zum Inhaltsbereich

BSG-Urteil: Kassen halten sich zurück

NEU-ISENBURG (eb). Die gesetzlichen Krankenkassen halten sich mit Kommentaren zu dem Bundessozialgerichtsurteil vom Dienstag zurück.

Veröffentlicht:

Sie wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung der Bundessozialrichter abwarten. Die Richter hatten den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen bei Wahltarifen mit Selbstbehalt deutlich begrenzt.

Solche Tarife sind nur für die hauptversicherten Mitglieder zulässig und müssen sich selber tragen. Freiwillige und Pflichtmitglieder müssen gleichbehandelt werden.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tests für die Diagnostik

Akuter Kreuzschmerz: Tipps für ein pragmatisches Vorgehen in der Praxis

Folgen eines Trauma

PTBS-Diagnostik: Das empfiehlt die neue S3-Leitlinie

Aufgabenteilung

Wie Delegation in der Rheumatologie funktionieren kann

Lesetipps
Ins Fitnessstudie statt zum Geburtstag der Oma: Wer eine starke Verpflichtung spürt, Sport zu treiben, könnte eine Muskeldysmorphie haben.

© ME Image / Stock.adobe.com

Krafttraining bis zur Erschöpfung

„Adonis-Komplex“: Was Ärzte beim Verdacht auf Muskeldysmorphie tun können