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BSG-Urteil: Kassen halten sich zurück

NEU-ISENBURG (eb). Die gesetzlichen Krankenkassen halten sich mit Kommentaren zu dem Bundessozialgerichtsurteil vom Dienstag zurück.

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Sie wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung der Bundessozialrichter abwarten. Die Richter hatten den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen bei Wahltarifen mit Selbstbehalt deutlich begrenzt.

Solche Tarife sind nur für die hauptversicherten Mitglieder zulässig und müssen sich selber tragen. Freiwillige und Pflichtmitglieder müssen gleichbehandelt werden.

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