BSG-Urteil: Kassen halten sich zurück

NEU-ISENBURG (eb). Die gesetzlichen Krankenkassen halten sich mit Kommentaren zu dem Bundessozialgerichtsurteil vom Dienstag zurück.

Veröffentlicht:

Sie wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung der Bundessozialrichter abwarten. Die Richter hatten den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen bei Wahltarifen mit Selbstbehalt deutlich begrenzt.

Solche Tarife sind nur für die hauptversicherten Mitglieder zulässig und müssen sich selber tragen. Freiwillige und Pflichtmitglieder müssen gleichbehandelt werden.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps