BVA prüft Vorstandsverträge der Kassen künftig vorab

BONN (fst). Um überzogene Abfindungen oder zu generöse Vorstandsvergütungen zu verhindern, nimmt das Bundesversicherungsamt die Kassenvorstände enger an die Kandare.

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Vertragsentwürfe für Vorstandsmitglieder müssen unaufgefordert an die Aufsichtsbehörden zur Prüfung gesandt werden.

Vertragsentwürfe für Vorstandsmitglieder müssen unaufgefordert an die Aufsichtsbehörden zur Prüfung gesandt werden.

© Henry Schmitt / fotolia.com

Das BVA hat dazu kürzlich verschärfte Vorgaben der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger veröffentlicht. Danach müssen der Aufsicht bereits die Vertragsentwürfe für Vorstandsmitglieder unaufgefordert zugesendet werden.

Das gilt auch, wenn nach der Fusion von Kassen neue Dienstverträge geschlossen werden sollen. Die Kassenaufsicht reagiert damit auf Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofs für die Jahre 2005 bis 2008.

Gerügt wurden Fälle, bei denen Kassenchefs nach Fusionen bei vollen Bezügen bis zum Ende ihrer ursprünglichen Vertragslaufzeit freigestellt worden waren. Kostenfolge: 1,6 Millionen Euro.

Diese Zahlungen seien mit der zuständigen Rechtsaufsicht nicht abgestimmt gewesen. Ende Januar 2011 hatte der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags vor allem die "negative Signalwirkung" solcher aus Beitragsgeldern finanzierten Zahlungen beklagt.

Als Konsequenz haben die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger das Arbeitspapier schärfer gefasst, in dem gemeinsame Maßstäbe für Vorstandsvergütungen formuliert werden.

Darin wird jedoch auch festgehalten, es sei ein Vorrecht des Versicherungsträgers - also zum Beispiel einer Kasse -, die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit selber konkretisierend anzuwenden. Die Selbstverwaltung habe also "Gestaltungsspielräume".

Nur wenn sich bei der Prüfung herausstellt, "dass eine Kasse die von Kassen gleicher Größenordnung gezahlte ‚marktübliche‘ Vergütung deutlich überschreitet, so ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verletzt", heißt es.

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