Direkt zum Inhaltsbereich

Bayern stimmen gegen den blauen Dunst

MÜNCHEN (sto). In Bayern tritt am 1. August das strengste Rauchverbot in Deutschland in Kraft. In einem Volksentscheid stimmten am Sonntag 61 Prozent für einen Gesetzentwurf, der das Rauchen ohne Ausnahmen in allen Kneipen, Diskotheken, Restaurants und Festzelten verbietet (wie bereits berichtet).

Veröffentlicht:
In der Tracht zum Volksentscheid: Wähler bei der Stimmabgabe im oberbayerischen Amerang.

In der Tracht zum Volksentscheid: Wähler bei der Stimmabgabe im oberbayerischen Amerang.

© Albig / dpa

Der Gesetzentwurf der Initiative "Ja zum Nichtraucherschutz" war maßgeblich von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), von SPD und Grünen sowie von zahlreichen Nichtraucherinitiativen unterstützt worden. Auch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hatte die Wahlberechtigten aufgerufen, für einen echten Nichtraucherschutz zu stimmen. Es gehe nicht nur um Freiheit oder Liberalität, sondern um handfeste ökonomische Interessen von Gaststättengewerbe, Brauerei-wirtschaft und Tabakindustrie, erklärte die Landesärztekammer in ihrem Aufruf.

Von den 9,4 Millionen Stimmberechtigten hatten 37,7 Prozent ihre Stimme abgegeben. In 95 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten stimmte die Mehrheit für den Gesetzentwurf des Volksentscheids. Bayernweit 39 Prozent stimmten für die Beibehaltung der geltenden Regelung.

Nach der Entscheidung in Bayern dürfte die Diskussion um eine bundesweit einheitliche Regelung wieder aufleben.

Ursprünglich gab es in Bayern schon einmal ein strenges Nichtraucherschutzgesetz. Nach den herben Stimmenverlusten für die CSU bei der Landtagswahl 2008 hatte die schwarz-gelbe Regierung jedoch Lockerungen beschlossen, was dann wiederum die Initiatoren für einen strikten Nichtraucherschutz auf den Plan riefen. Mit rund 1,3 Millionen Unterschriften erzwangen sie den Volksentscheid. Ausnahmen vom Rauchverbot gibt es künftig nur noch in Vernehmungsräumen von Polizei und Justiz, bei künstlerischen Darbietungen und in privaten Wohnräumen. In psychiatrischen Krankenhäusern und auf psychiatrischen Stationen kann das Rauchen in Nebenräumen sowie in Gefängnissen in Gemeinschaftsräumen erlaubt werden.

Auf dem Oktoberfest darf in diesem Jahr noch ein letztes Mal geraucht werden.

Lesen Sie dazu auch: Ärzte freuen sich über Ausgang des Volksentscheids

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Reine Luft über den Stammtischen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Rheumatoide Arthritis – auch auf die Lunge achten

© Springer Medizin Verlag

Rheumatoide Arthritis – auch auf die Lunge achten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: medac GmbH, Wedel
Abb. 1: WAYPOINT-Studie: schnelle und signifikante Reduktion des SNOT-22-Scores über 52 Wochen

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [6]

Schwere, unkontrollierte CRSwNP

Wirkansatz an epithelialen Alarminen

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Praxisinventar

So lassen sich Praxen ihre Therapieliege fördern

Lesetipps
Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?