Bayern stimmen gegen den blauen Dunst

MÜNCHEN (sto). In Bayern tritt am 1. August das strengste Rauchverbot in Deutschland in Kraft. In einem Volksentscheid stimmten am Sonntag 61 Prozent für einen Gesetzentwurf, der das Rauchen ohne Ausnahmen in allen Kneipen, Diskotheken, Restaurants und Festzelten verbietet (wie bereits berichtet).

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In der Tracht zum Volksentscheid: Wähler bei der Stimmabgabe im oberbayerischen Amerang.

In der Tracht zum Volksentscheid: Wähler bei der Stimmabgabe im oberbayerischen Amerang.

© Albig / dpa

Der Gesetzentwurf der Initiative "Ja zum Nichtraucherschutz" war maßgeblich von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), von SPD und Grünen sowie von zahlreichen Nichtraucherinitiativen unterstützt worden. Auch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hatte die Wahlberechtigten aufgerufen, für einen echten Nichtraucherschutz zu stimmen. Es gehe nicht nur um Freiheit oder Liberalität, sondern um handfeste ökonomische Interessen von Gaststättengewerbe, Brauerei-wirtschaft und Tabakindustrie, erklärte die Landesärztekammer in ihrem Aufruf.

Von den 9,4 Millionen Stimmberechtigten hatten 37,7 Prozent ihre Stimme abgegeben. In 95 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten stimmte die Mehrheit für den Gesetzentwurf des Volksentscheids. Bayernweit 39 Prozent stimmten für die Beibehaltung der geltenden Regelung.

Nach der Entscheidung in Bayern dürfte die Diskussion um eine bundesweit einheitliche Regelung wieder aufleben.

Ursprünglich gab es in Bayern schon einmal ein strenges Nichtraucherschutzgesetz. Nach den herben Stimmenverlusten für die CSU bei der Landtagswahl 2008 hatte die schwarz-gelbe Regierung jedoch Lockerungen beschlossen, was dann wiederum die Initiatoren für einen strikten Nichtraucherschutz auf den Plan riefen. Mit rund 1,3 Millionen Unterschriften erzwangen sie den Volksentscheid. Ausnahmen vom Rauchverbot gibt es künftig nur noch in Vernehmungsräumen von Polizei und Justiz, bei künstlerischen Darbietungen und in privaten Wohnräumen. In psychiatrischen Krankenhäusern und auf psychiatrischen Stationen kann das Rauchen in Nebenräumen sowie in Gefängnissen in Gemeinschaftsräumen erlaubt werden.

Auf dem Oktoberfest darf in diesem Jahr noch ein letztes Mal geraucht werden.

Lesen Sie dazu auch: Ärzte freuen sich über Ausgang des Volksentscheids

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