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Bedarfsplanung

Bayern teilt Mittelbereiche

Um wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, organisiert die KV Bayerns 21 Planungsbereiche neu.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Bedarfsplanung bei Hausärzten soll sich in Bayern noch stärker an den regionalen Bedingungen des Flächenlandes ausrichten. Darauf haben sich die KV Bayerns (KVB) und die Kassen verständigt.

Durch die Fortschreibung der Bedarfsplanung, die Ende November vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern beraten wurde, werden nun zahlreiche Mittelbereiche geteilt. Damit sei es möglich, die hausärztliche Versorgung wohnortnah zu gestalten und die Niederlassungsmöglichkeiten besser zu steuern, teilte die KVB mit.

Insgesamt wurden 21 Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung geteilt. Im Einzelnen sind dies: Bamberg, Bayreuth, Landshut, Rosenheim, Bad Neustadt an der Saale, Hof, Kulmbach, Neustadt an der Aisch, Weiden in der Oberpfalz, Amberg, Schwandorf, Cham, Straubing, Passau, Regen/Zwiesel, Deggendorf/Plattling, Traunstein, Freising, Augsburg, Würzburg und Regensburg.

Die Fortschreibung kann allerdings erst in Kraft treten, wenn das Bayerische Gesundheitsministerium keine Einwände hat. Noch keine Einigung gibt es für die Teilung der Mittelbereiche in der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen.

Neu festgestellt wurde eine drohende Unterversorgung bei den Hausärzten in den Planungsbereichen Eggenfelden-Nord und Lohr am Main sowie bei den HNO-Ärzten im Landkreis Lichtenfels und bei den Kinder- und Jugendpsychiatern in der Raumordnungsregion Oberfranken-Ost. Wenn das bayerische Gesundheitsministerium die Beschlüsse nicht beanstandet, kann die KVB in diesen Planungsbereichen finanzielle Fördermaßnahmen ausschreiben, um Ärzte dort für die ambulante Versorgung zu gewinnen.

Seit Anfang 2014 wurden bayernweit bereits Fördergelder von mehr als 2,6 Millionen Euro aus dem von den Krankenkassen und der KVB eingerichteten Strukturfonds für Fördermaßnahmen in unterversorgten und drohend unterversorgten Planungsbereichen bewilligt. (sto)

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