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Grenzüberschreitender Bonus

Bayern weitet Anspruch auf Hebammenförderung aus

Veröffentlicht:

München. Künftig können auch Geburtshelferinnen, die in Bayern arbeiten, aber nicht dort wohnen, den Bayerischen Hebammenbonus beantragen. Den bekommen seit September 2018 freiberufliche Hebammen, die mindestens vier Geburten im Jahr in Bayern betreut haben – bislang aber nur mit Wohnsitz im Freistaat.

Seit Einführung sind 1773 Anträge eingegangen (Stand 18. Dezember). Die neue Regel gilt laut Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ab 1. Januar und rückwirkend für im Jahr 2019 betreute Geburten (www.hebammenbonus.bayern.de). „Diese Regelung ist zum Beispiel für Hebammen gedacht, die in Thüringen oder Sachsen wohnen und in Oberfranken tätig sind“, so Huml. (bar)

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