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Bayerns Hausärzte prozessieren weiter

Der Bayerische Hausärzteverband will Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung zur Vertragskündigung einlegen.

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Nächstes Ziel des BHÄV: das bayerische Landessozialgericht in München.

Nächstes Ziel des BHÄV: das bayerische Landessozialgericht in München.

© HRSchulz / imago

MÜNCHEN (sto). Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hält die Gründe, weshalb das Sozialgericht den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Hausarztvertrags durch die AOK Bayern abgelehnt hatte, nicht für nachvollziehbar (wie bereits online berichtet).

Unabhängig davon werde der BHÄV die Kassen umgehend zu Verhandlungen über Anschlussverträge "nach altem Recht" einladen.

Beim Hausärzte-Hearing im Landtag habe Gesundheitsminister Markus Söder klargestellt, dass von beiden Vertragspartnern ein vertragsloser Zustand in der hausarztzentrierten Versorgung schnellstmöglich beendet werden müsse.

Die Anhörung habe den Boden für konstruktive Verhandlungen bereitet. Der bayerische Hausärzteverband sei der autorisierte Vertragspartner der Krankenkassen. "Daran müssen sich auch die Krankenkassen halten", so der BHÄV.

Das Sozialgericht München hatte in seiner Entscheidung vom vergangenen Freitag mitgeteilt, die AOK sei wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen des BHÄV berechtigt gewesen, den Hausarztvertrag fristlos zu kündigen.

Durch die Androhung des kollektiven Systemausstiegs habe der Hausärzteverband eine "Drohkulisse" aufgebaut, mit der er unter anderem die AOK zum Eingehen auf seine Vergütungsforderungen drängen wollte.

Der Hausärzteverband habe es dabei in Kauf genommen, dass die hausärztliche Versorgung zumindest vorübergehend und in Teilen nicht mehr sichergestellt gewesen wäre.

Allerdings habe auch die AOK hinsichtlich der vertraglichen Pflichten der Vertragspartner ein "problematisches Verhalten" gezeigt.

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