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Palliativverband

Begleitung beim Sterben im Strafvollzug

Weitgehend Neuland betritt ein Projekt des Hospiz- und Palliativverbands in Berlin.

Veröffentlicht:

BERLIN. Möglichst viel Selbstbestimmung am Lebensende ist ein zentrales Ziel der Hospiz- und Palliativbewegung. Doch wie lässt sich das im Strafvollzug umsetzen?

Das will der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) mit seinem Projekt ‚Hospiz und Strafvollzug‘ klären. Verschiedene Möglichkeiten haben Experten in der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee diskutiert.

Erika Pfahls von der Berliner Senatsjustizverwaltung wies darauf hin, dass höchstrichterlichen Entscheidungen zufolge die Menschenwürde eine Strafunterbrechung bei todkranken Verurteilten gebieten würde. "Sie sind aus dem Strafvollzug zu entlassen", sagte sie. Diese Möglichkeit diskutiert auch die Hospiz- und Palliativszene seit langem.

Doch in der Praxis zeige sich, dass es auch Menschen gibt, die aus rechtlichen Gründen nicht entlassen werden können oder einfach dort sterben wollen, wo sie einen großen Teil ihres Lebens verbracht haben: im Gefängnis, so der DHPV.

Dr. Marc Lehmann, Ärztlicher Leiter des Vollzugskrankenhauses in Plötzensee, forderte: "Wichtig für Berlin ist die Etablierung einer regionalen Schnittstelle, persönliche Kontakte zu Ansprechpartnern, um Einzelfälle programmatisch lösen zu können."

Zudem sei ein fachlicher Austausch zu den Werten eines würdigen Sterbens von Menschen in staatlicher Freiheitsentziehung nötig. (ami)

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