Richtlinien 2013

Begrenzte Hoffnung auf neue Bedarfsplanung

BERLIN (HL). Vertreter der Ärzte und Krankenkassen sind zuversichtlich, dass der gemeinsame Bundesausschuss planmäßig die Richtlinien zur neuen Bedarfsplanung wie sie das Versorgungsstrukturgesetz vorsieht bis Anfang kommenden Jahres fertiggestellt haben.

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Andererseits wird auch das neue flexiblere und feinere Instrumentarium aller Voraussicht nach nicht die ursprünglich hohen Erwartungen erfüllen können, die Versorgungsungleichgewichte zu beseitigen und Lücken in der ärztlichen Versorgung zu vermeiden. In diesem Punkt bestand in einer Diskussionsrunde beim 5. Deutschen Internistentag in Berlin Einigkeit.

Positiv gewürdigt wurde, dass der Bundesausschuss darauf verzichten wird, die heterogene Gruppe der Internisten nicht nach den einzelnen Disziplinen hinsichtlich der künftigen Bedarfsplanung zu differenzieren, sondern generell von einer einheitlichen Gruppe der Ärzte für Innere Medizin auszugehen.

Den Grund dafür nannte Dr. Bernhard Gibis von der KBV: "Es gibt keine Evidenz dafür, wie viele Ärzte einer bestimmten Disziplin bedarfsgerecht sind."

Bei der Umsetzung der neuen Bedarfsplanung wird sich aus Sicht der Medizinrechtlerin Dr. Karin Hahne ein neues Problem ergeben: die strittige Entschädigung für jene Ärzte, deren Vertragsarztsitz gestrichen werden soll, wenn sie die Praxis aufgeben..

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