Pflegermangel

Behindertenverbände fordern Finanzierung externer Pfleger in Kliniken

Viele Angehörige behinderter Patienten berichten, dass sie im Krankenhaus deren Pflege übernehmen sollten. Dafür gibt es vielleicht gute Gründe, aber kein Geld. Das müsse sich ändern, finden Behindertenverbände. Zumal nicht jeder geeignete Verwandte habe.

Veröffentlicht:

München. Damit behinderte Patienten im Krankenhaus nicht unentgeltlich von ihren Angehörigen gepflegt werden müssen, fordern Behindertenverbände einen expliziten Rechtsanspruch auf Pflegeassistenz während eines Klinikaufenthalts. Derzeit sei es so, dass viele Häuser die Angehörigen mehr oder weniger offen dazu drängten, die Betroffenen in die Klinik zu begleiten und dort die Pflege zu übernehmen, heißt es von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) übereinstimmend.

„Das ist ein bundesweites Problem, das Thema beschäftigt uns schon seit vielen Jahren“, sagt Lebenshilfe-Sprecher Peer Brocke. Hintergrund ist der in vielen Kliniken ohnehin schon vorherrschende Pflegermangel. Neben dem engen Zeitkorsett sind viele Pflegekräfte auch nicht für die Betreuung schwerbehinderter Menschen ausgebildet, zumal häufig nur enge Bezugspersonen deren Kommunikationssignale richtig deuten können.

„Verdienstausfall müsste kompensiert werden“

Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, wenn vertraute Menschen den Patienten begleiten. Doch dann müssten nicht nur wie bislang Unterkunft und Verpflegung übernommen, sondern auch die Pflegetätigkeit bezahlt beziehungsweise der eigene Verdienstausfall kompensiert werden, betonte Katja Kruse vom bvkm. Auch Brocke fordert, dass eine Begleitung sichergestellt werden müsse – auch durch hauptamtliche Kräfte, schließlich habe nicht jeder einen Angehörigen, der ihn begleiten könne.

Die Finanzierung externer Pfleger im Krankenhaus ist aktuell aber nur bei jenem kleinen Kreis der Betroffenen gegeben, die ihre Pflege im Rahmen des sogenannten Arbeitgebermodells selbst organisieren. Für alle anderen Fälle ist aus Sicht der Verbände aktuell keine zufriedenstellende Lösung in Sicht. In der Corona-Krise könnte sich das Problem verschärfen.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht auf Anfrage keinen Handlungsbedarf und verweist an die Länder, die die Behandlungsverpflichtung der Krankenhäuser sicherstellen müssten. Das zuständige Ministerium in Bayern etwa betont wiederum, die Finanzierung einer vertrauten Bezugsperson bedürfe einer Änderung der Rechtslage auf Bundesebene. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert