Abrechnung regional
Baden-Württemberg: Honorarplus für Impfleistung bei AOK-Versicherten
Auch Impfhonorare sollten hin und wieder der Kostenentwicklung angepasst werden. Baden-Württemberg zeigt, wie es geht.
Veröffentlicht:Stuttgart. Mehr Geld für Impfleistungen bei AOK-Versicherten in Baden-Württemberg: Wie die KV aktuell berichtet, hat sie sich mit der Landes-AOK sowie mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf geeinigt, rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres die Vergütung für Schutzimpfungen 4,13 Prozent anzuheben. Damit werde „sowohl der tatsächliche Aufwand in den Praxen besser abgebildet als auch die wirtschaftliche Grundlage für die Durchführung von Impfleistungen im vertragsärztlichen Bereich gestärkt“, heißt es.
Darüber hinaus sei die Laufzeit des bereits bestehenden, 3,- Euro betragenden Zuschlags für Mehraufwand bei COVID-Impfungen mit den Ersatzkassen, den BKKen, der IKK classic, der Knappschaft sowie auch der AOK und der SVLFG verlängert worden. Die Grundvergütung für die COVID-Impfleistung beträgt in Baden-Württemberg aktuell 10,00 Euro, bei AOK-Versicherten und Kunden der Landwirtschaftskasse 10,40 Euro. (eb)