Erkenntnisse aus Studie fehlen noch
Bei Resmetirom sieht G-BA vorerst keinen Zusatznutzen
Der G‑BA sieht für Resmetirom derzeit keinen belegten Zusatznutzen. Das letzte Wort ist damit für den Wirkstoff aber noch nicht gesprochen, der Beschluss ist bis Oktober 2029 befristet.











