Bayern

Beim Gesundheitskonto klemmt's

Ein Gesundheitskonto in Bayern soll den Versicherten mehr Transparenz über die Kosten ambulanter Leistungen bringen. Doch der Start verzögert sich - offenbar wegen Bürokratie.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Konto ohne Konto.

Konto ohne Konto.

© Stauke / fotolia.com

MÜNCHEN. Das "Gesundheitskonto Bayern" lässt auf sich warten. Dabei handelt es sich um einen Modellversuch zur Kostentransparenz für gesetzlich Krankenversicherte, das im Raum Ingolstadt geplant ist.

Das Projekt sollte bereits im April starten, so der Plan der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und der Betriebskrankenkasse Audi (BKK). Sie wollen die Abrechnung von Einzelleistungen der GOÄ, die Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind, bei gesetzlich Versicherten erproben.

Über die dafür nötige Satzungsänderung der BKK habe das Bundesversicherungsamt jedoch immer noch nicht entschieden, berichtete die stellvertretende KVB-Vorsitzende Dr. Ilka Enger bei der Vertreterversammlung.

"Wir warten seit August und wir haben nicht damit gerechnet, dass der Aufwand so groß ist", sagte sie. Sie erwarte, dass das Gesundheitskonto am 1. April 2013 an den Start gehen kann.

Positive Salden sollen ausgezahlt werden

Ziel des Projektes ist es, für Versicherte Abrechnung und ambulante Behandlungskosten transparent zu machen.

Dazu können sich Versicherte ein individuelles Gesundheitskonto einrichten lassen, auf das die Audi BKK zehn Prozent der ambulanten Behandlungskosten des Patienten aus dem Vorjahr als Startguthaben überweist.

Behandlungskosten des laufenden Jahres werden mit einem konstanten GOÄ-Satz abgerechnet und das Konto mit zehn Prozent der Kosten belastet. Einen positiven Saldo kann sich der Patient am Ende des Jahres auszahlen lassen oder ins Folgejahr übertragen.

Wenn das Guthaben des Gesundheitskontos aufgebraucht ist, sollen sich Patienten bis zu einer festgelegten Obergrenze an den Behandlungskosten beteiligen.

Sie sollen regelmäßig Kontoauszüge mit einer verständlichen Beschreibung der abgerechneten Leistungen bekommen. Für Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen wird keine Eigenbeteiligung fällig.

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