Belegärzte erwarten eine Lösung vom Gesetzgeber

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Die Belegärzte hoffen darauf, dass der Gesetzgeber quasi in letzter Minute mit einer Korrektur der Krankenhaus-Entgeltregelungen die Honorarprobleme beseitigt, die mit der Vergütungsreform 2009 speziell für diese Arztgruppe entstanden ist.

Belegärztliche Leistungen werden zwar einzeln und ohne Mengenbegrenzung honoriert, gültig ist aber seit dem 1. Januar der bundeseinheitliche Orientierungspunktwert von 3,5 Cent. Im Vergleich zu Honorarverträgen der Jahre 2007 und 2008 führt das zu erheblichen Honorareinbußen, wie Dr. Hans Friedrich Spies vom Belegarztverband beklagt. Im Bewertungsausschuss wurde zwar eine Korrektur vorgenommen - sie gilt allerdings nur für chirurgische Leistungen. Kardiologen oder Gynäkologen profitieren davon nicht.

Allerdings gibt es Alternativen für die Belegärzte. Sie könnten ihr Honorar nicht mehr über die Kassenärztliche Vereinigung beziehen, sondern - wenn sie als Honorararzt nach Paragraf 121 SGB V für die Klinik tätig werden - ihr Entgelt direkt vom Krankenhaus erhalten.

Diese Konstruktion ist allerdings nach gegenwärtigem Recht für die Krankenhäuser nicht attraktiv, wie die Medizinrechtlerin Dr. Karin Hahne und der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Privatkliniken Thomas Bublitz beim Internistenkongress in Wiesbaden sagten. Denn von den Krankenkassen erhalten die Kliniken für Leistungen der Belegabteilungen nach gegenwärtigem Recht 80 Prozent der A-Fallpauschalen vergütet.

Um dies zu umgehen, könnten Krankenhäuser ihre Belegabteilungen in Hauptabteilungen umwandeln und erhielten so Anspruch auf 100 Prozent der A-DRG. Ob dies möglich ist, hängt wiederum von den Planungsbehörden der Bundesländer ab. Die Praxis ist völlig unterschiedlich - in Nordrhein-Westfalen werden solche Status-Änderungen problemlos durchgewunken, in Bayern dagegen sehr restriktiv gehandhabt.

Ein weiteres Problem: Es ist nicht zulässig, dass ein Krankenhaus seine Hauptabteilungen vollständig von Konsiliar-/Honorarärzten versorgen lässt. So hat das Landessozialgericht Sachsen geurteilt. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts steht aber noch aus.

Zuvor aber hoffen die Belegärzte noch auf die Einsicht des Gesetzgebers. (HL)

Vergütungsreform 2009 führt zu herbem

Honorar-

verlust.

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