Beratung vor Regress: KV Berlin fordert Regeln
BERLIN (ami). Für das neue Prinzip "Beratung vor Regress", das mit dem Versorgungsstrukturgesetz eingeführt wurde, gibt es noch erheblichen Regelungsbedarf.
Diese Auffassung vertritt der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin Dr. Uwe Kraffel. Er sieht "eine ganze Reihe offener Fragen", wann das Prinzip gelten soll.
Unklar sei unter anderem, was für Medizinische Versorgungszentren gelte und erst recht für MVZ nach Betreiberwechsel. Ebenfalls nicht sicher sei, was geschehe, wenn der Arzt schon einmal beraten wurde.
Nur für Ärzte, die bisher noch nie auffällig waren, sieht Kraffel den vom Bundesgesundheitsministerium beabsichtigten Regress-Schutz gewährleistet. "Das Gesetz sieht einen Freifahrschein vor", sagte er.
Kraffel: Bei der Prüfung kann es haarig werden
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte vor kurzem angekündigt, dass er davon ausgehe, dass die neue Bestimmung auch für Verfahren gelten soll, die Anfang 2012 schon eröffnet waren.
Entsprechende präzisierende Bestimmungen sind Kraffel zufolge nun im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes vorgesehen. Das BMG selbst geht davon aus, dass es künftig eine Klarstellung geben wird.
In Berlin haben nun die Richtgrößen-Prüfungen für das Jahr 2010 begonnen. Für 2011 erwartet der KV-Vize erhebliche Unsicherheiten bei den Prüfergebnissen. Das Problem: Im vergangenen Jahr galten zwei verschiedene Richtgrößen.
"Es wird sicher für das Prüfbüro relativ haarig werden, wenn die Prüfungen für 2011 beginnen", so Kraffel.