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Betreuer-Richtlinie nimmt letzte Hürde

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BERLIN (ble). Das Bundesgesundheitsministerium hat am Montag die Richtlinie der Pflegekassen zum Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften für psychisch kranke, demente und geistig verwirrte Heimbewohner genehmigt.

Nach der Richtlinie müssen die Kräfte vor Antritt der Stelle ein Orientierungspraktikum von fünf Tagen, anschließend eine Qualifizierung im Umfang von 160 Stunden sowie ein zweiwöchiges Betriebspraktikum absolvieren.

Insgesamt rechnen die Kassen mit bis zu 10 000 Betreuungskräften. Sie sollen die zu Betreuenden zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen motivieren und aktivieren.

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