Brandenburg setzt auf Ärzte aus Österreich

POTSDAM (ami). Das Land Brandenburg setzt gegen den zunehmenden Ärztemangel nun auch auf Hilfe aus Österreich. Einen entsprechenden Vertrag hat das märkische Gesundheitsministerium mit der österreichischen Ärztekammer geschlossen.

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"Gewinn für beide Seiten": Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler.

"Gewinn für beide Seiten": Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler.

© Foto: ami

Die Vereinbarung sei "für beide Seiten fruchtbringend", so die brandenburgische Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler. "Die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten stellt für Brandenburg eine große Herausforderung dar. Andererseits haben junge Ärzte aus dem Nachbarland ein hohes Interesse daran, Jobangebote in Deutschland zu erhalten", sagte Ziegler.

Ärztekammer, Krankenhausgesellschaft und KV in Brandenburg unterstützen den Vertrag. Die KV war bei den letzten Gesprächsrunden in Österreich vor Ort. "Die Kooperation ist eine von mehreren Möglichkeiten, die helfen können, partielle Defizite zu tilgen", so KV-Sprecher Ralf Herre. Überwiegend gäbe es zwar Interesse von Ärzten in der Ausbildung, vereinzelt würden jedoch auch fertige Fachärzte aus Österreich sich für eine schnelle Niederlassung in Brandenburg interessieren, weil in ihrem Heimatland Wartelisten für Niederlassungen bestehen.

Der Vertrag regelt, dass Brandenburg und Österreich die Ausbildung und Beschäftigung von Ärzten aus dem anderen Land aktiv unterstützen. Vorgesehen ist unter anderem, dass der Zugang zu Fort- und Weiterbildung und die Arbeitsbedingungen in märkischen Krankenhäusern für österreichische Absolventen des Medizinstudiums genauso gestaltet werden wie für deutsche. Das gilt auch umgekehrt. Zudem haben sich die Vertragspartner verpflichtet, das Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen bei Ärzten schnellstmöglich abzuschließen.

Auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt von fertig ausgebildeten Ärzten, bei der Niederlassung oder der Inanspruchnahme von Förderungen sollen für Bewerber aus dem anderen Land dieselben Bedingungen gelten wie für die des eigenen Landes. Eine vergleichbare Vereinbarung hat die österreichische Ärztekammer zuvor bereits mit Sachsen unterzeichnet. Auch die anderen ostdeutschen Bundesländer zeigen Interesse.

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