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Urteil

Britisches Gericht: Kaiserschnitt bei einem psychisch erkrankten Mädchen erlaubt

Mit Erlaubnis eines Gerichts dürfen Ärzte in Großbritannien das Baby einer 16-Jährigen per Kaiserschnitt zur Welt bringen – ohne Einwilligung der jungen Mutter. Die Mutter leide unter anderem an einer Angststörung.

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Ein Richter in Großbritannien ordnete an, dass Ärzte bei einer 16-Jährigen noch einen letzten Versuch machen müssten, eine Geburt auf natürlichem Wege einzuleiten. Scheitere dies, könnten sie das Baby per Kaiserschnitt zur Welt holen.

Ein Richter in Großbritannien ordnete an, dass Ärzte bei einer 16-Jährigen noch einen letzten Versuch machen müssten, eine Geburt auf natürlichem Wege einzuleiten. Scheitere dies, könnten sie das Baby per Kaiserschnitt zur Welt holen.

© motortion / stock.adobe.com

London. Mit Erlaubnis eines Gerichts dürfen Ärzte in Großbritannien das Baby einer 16-Jährigen per Kaiserschnitt zur Welt bringen – ohne Einwilligung der jungen Mutter. Die behandelnde Klinik in der nordwestenglischen Stadt Wigan hatte geltend gemacht, dass ein Kaiserschnitt wegen psychischer Probleme des Mädchens die einzige „realistische“ Option darstelle. Versuche einer Geburtseinleitung seien gescheitert.

Der Teenager hatte zuletzt betont, eine natürliche Geburt zu wollen. Dies erhöhe aber das Risiko einer Totgeburt, argumentierte der Anwalt der Klinik, Peter Mant. Seinen Angaben zufolge hatte die 16-Jährige ihre Meinung zudem wiederholt geändert. Das Mädchen war sexuell ausgebeutet worden und ist an einer posttraumatischen Störung sowie einer Angststörung erkrankt.

Richter Stephen Cobb am Court of Protection in London, einer Art Vormundschaftsgericht für Menschen mit psychischen Problemen, ordnete an, dass die Ärzte noch einen letzten Versuch machen müssten, eine Geburt auf natürlichem Wege einzuleiten. Scheitere dies, könnten sie das Baby per Kaiserschnitt zur Welt holen. Die Entscheidung fiel bereits am Freitag, wurde aber wegen einer richterlichen Verfügung erst am Montag nach der Geburt des Kindes bekannt. Ob tatsächlich ein Kaiserschnitt durchgeführt worden war, wurde zunächst nicht mitgeteilt. (dpa)

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