Bund soll Unis finanzieren

Lange stand die Hochschul-Finanzierung auf wackeligen Beinen - damit soll bald Schluss sein: Die Koalition will, dass mehr Bundesgelder in die Universitäten fließen. Dazu muss sie an das Grundgesetz ran.

Veröffentlicht:
In den Geldtopf der Unis soll auch der Bund einzahlen, meint die Koalition.

In den Geldtopf der Unis soll auch der Bund einzahlen, meint die Koalition.

© nucro / Fotolia

BERLIN (HL). Noch in dieser Legislaturperiode will die Regierungskoali tion Artikel 91b des Grundgesetzes mit dem Ziel ändern, dass Bund und Länder künftig gemeinsam Universitäten und Fachhochschulen finanzieren dürfen.

Bislang konnte der Bund lediglich Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen fördern.

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung gestern mitteilte, würde die geplante Grundgesetzänderung bedeuten, dass der Bund künftig stärker als bisher sowohl Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als auch zwischen Hochschulen unterstützen kann.

Damit wird es möglich, nicht nur zeitlich und thematisch begrenzte Projekte wie die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt zu fördern, sondern auch, dauerhaft Institutionen mitzufinanzieren.

Kofinanzierung des Bundes soll Hochschulen stärken

"So viel Kooperation war noch nie", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Bund und Länder hätten damit mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform von 2006.

Schavan erhofft sich von der dauerhaften Kofinanzierung des Bundes eine "deutliche Stärkung der Hochschulen". Das komme auch den Studenten zugute. 2017 laufe die Exzellenzinitiative aus, mit der der Bund über Projektmittel einzelne Vorhaben fördert.

Daher habe sich nun die Frage nach einer langfristig gesicherten Finanzierung gestellt.

Das Bildungsministerium wird nun einen Referentenentwurf erarbeiten, der nach der Ressortabstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beraten wird.

Noch vor der Sommerpause soll das Bundeskabinett die Grundgesetzänderung beschließen; Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst abstimmen. Zum 1. März könnte die Grundgesetzänderung in Kraft treten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Stärkere Basis für die Universitäten

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zur „Finanz-Kommission Gesundheit“

Kommissionitis: Nina Warken auf Lauterbach-Kurs

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung