Bund soll Unis finanzieren
Lange stand die Hochschul-Finanzierung auf wackeligen Beinen - damit soll bald Schluss sein: Die Koalition will, dass mehr Bundesgelder in die Universitäten fließen. Dazu muss sie an das Grundgesetz ran.
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In den Geldtopf der Unis soll auch der Bund einzahlen, meint die Koalition.
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BERLIN (HL). Noch in dieser Legislaturperiode will die Regierungskoali tion Artikel 91b des Grundgesetzes mit dem Ziel ändern, dass Bund und Länder künftig gemeinsam Universitäten und Fachhochschulen finanzieren dürfen.
Bislang konnte der Bund lediglich Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen fördern.
Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung gestern mitteilte, würde die geplante Grundgesetzänderung bedeuten, dass der Bund künftig stärker als bisher sowohl Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als auch zwischen Hochschulen unterstützen kann.
Damit wird es möglich, nicht nur zeitlich und thematisch begrenzte Projekte wie die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt zu fördern, sondern auch, dauerhaft Institutionen mitzufinanzieren.
Kofinanzierung des Bundes soll Hochschulen stärken
"So viel Kooperation war noch nie", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Bund und Länder hätten damit mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform von 2006.
Schavan erhofft sich von der dauerhaften Kofinanzierung des Bundes eine "deutliche Stärkung der Hochschulen". Das komme auch den Studenten zugute. 2017 laufe die Exzellenzinitiative aus, mit der der Bund über Projektmittel einzelne Vorhaben fördert.
Daher habe sich nun die Frage nach einer langfristig gesicherten Finanzierung gestellt.
Das Bildungsministerium wird nun einen Referentenentwurf erarbeiten, der nach der Ressortabstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beraten wird.
Noch vor der Sommerpause soll das Bundeskabinett die Grundgesetzänderung beschließen; Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst abstimmen. Zum 1. März könnte die Grundgesetzänderung in Kraft treten.
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