Vor erneuten Beratungen

Bund und Länder ringen weiter um Krankenhausreform

Gibt es bei den heutigen Gesprächen der Gesundheitsminister zur Klinikreform einen Durchbruch? Der Bund gibt sich optimistisch – die Länder haben noch Klärungsbedarf. Knackpunkte gibt es einige.

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Blick auf Station

Blick auf Station: Wann einigen sich Bund und Länder bei der Reform der Krankenhäuser?

© sudok1 / Getty Images / iStock

Berlin. Bund und Länder kommen an diesem Donnerstag zu neuen Beratungen über die geplante Krankenhausreform zusammen. Gegenstand der Gespräche ist ein zuletzt nochmals aktualisierter Arbeitsentwurf für ein sogenanntes Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Dass es zu einem Durchbruch kommt, ist zweifelhaft – auch wenn es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) heißt, die von den Ländern vorgetragenen Kritikpunkte ließen sich lösen.

Ein Kernelement der angedachten Reform ist die Umstellung der Klinikfinanzierung. So sollen künftig 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Leistungsangebote fließen, 40 Prozent über Fallpauschalen. Grundlage der Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen sollen zunächst 65 Leistungsgruppen sein, die den Krankenhäusern nach noch näher zu definierenden Qualitätskriterien zugewiesen werden sollen. Bund und Länder hatten sich im Sommer auf ein Eckpunktepapier zur Reform verständigt.

Gerlach: Deutliche Korrekturen nötig

Ländervertreter betonen die Notwendigkeit einer Reform, sehen aber noch Klärungsbedarf. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte am Donnerstag, auch der überarbeitete Arbeitsentwurf sei nicht zustimmungsfähig, so die CSU-Politikerin. „Da muss es deutliche Korrekturen geben.“

Die Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhausstandorte beispielsweise dürfe nicht dazu führen, dass sich die Planungshoheit „de facto nach Berlin verlagert“, betonte Gerlach. Es müsse in der Entscheidung der Länder liegen, „wo und in welcher Weise“ Ausnahmen von den Anforderungen der Leistungsgruppen gemacht werden. Überdies brauche es eine Auswirkungsanalyse der Reform, bevor diese umgesetzt werde.

Beobachter wenden ein, eine Auswirkungsanalyse in Gänze, also für alle rund 1700 Krankenhäuser, sei schlicht nicht machbar. Denkbar sei aber, Reformfolgen anhand einzelner Beispielhäuser darzustellen.

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VUD: Braucht jetzt das politische Bekenntnis

Druck auf Bund und Länder, sich zu einigen, machten am Donnerstag die Universitätskliniken. „Das Eckpunktepapier wurde von allen geeint — Bund, Ländern und zuständigen Abgeordneten der Koalition“, sagte der 1. Vorsitzende des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), Professor Jens Scholz. Es gelte nun, das politische Bekenntnis „zeitnah“ in ein Gesetz zu gießen. „Infragestellungen führen zu Verzögerungen, die keinem Krankenhaus helfen werden.“

Alarm schlagen auch Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Inflation zwinge die Krankenhäuser in die Knie, die Zahl der Insolvenzen steige und der Bundesgesundheitsminister schaue „tatenlos“ zu, erklärte DKG-Chef Dr. Gerald Gaß. Mitte dieser Woche seien die nächsten beiden Krankenhausinsolvenzen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bekannt geworden. „Und wir wissen, dass viele weitere Standorte um ihre Existenz kämpfen“, warnte Gaß. (hom)

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