Bund und Länder schrumpfen den Spezialsektor
BERLIN (af). Die ambulante spezialärztliche Versorgung fällt unter Umständen kleiner aus als gedacht. Das ist das Ergebnis einer Besprechung zwischen Bund und Ländern.
In dem neuen Sektor, der im Paragrafen 116b SGB neu geregelt ist, sollen ausschließlich komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen Platz haben, vor allem die 14 bereits jetzt im Gesetz genannten seltenen Krankheiten.
Das ambulante Operieren taucht in den "Eckpunkten" von Bund und Ländern nicht auf und soll den Fachärzten vorbehalten bleiben.
Leistungen bei Erkrankungen mit schweren Verläufen sollen erst nach etwa einem Jahr möglich werden, wenn der GBA entsprechende Richtlinien erlassen habe.
Inhalte der neuen Versorgungsform sollen vom Parlament erarbeitet werden
Die Inhalte der neuen Versorgungsform sollen vom Parlament selbst erarbeitet werden, schlagen die Fachleute von Bund und Ländern vor.
Im aktuellen Entwurf des Versorgungsgesetzes geht dieser Auftrag noch an den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Auf Parlamentsvorbehalt geeinigt
In der Besprechung zwischen Bund und Ländern habe man sich auf einen Parlamentsvorbehalt geeinigt. Zudem sollen die Abrechnungen über die Kassenärztlichen Vereinigungen laufen und nicht direkt zwischen Ärzten und Kassen verhandelt werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband äußerten im Vorfeld der Anhörung am Mittwoch im Bundestag erhebliche Vorbehalte gegen den aktuellen Gesetzentwurf.