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Gesetzentwurf

Bund zahlt Grundsicherung im Alter

BERLIN (jvb). Der Bund wird ab 2014 voll für die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zahlen. So werden Kommunen von Ausgaben in Milliardenhöhe entlastet.

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Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sozialgesetzbuches XII hervor. Schon ab 2013 soll der Bund 75 Prozent und ab 2014 dann 100 Prozent der Nettoausgaben übernehmen. Derzeit erstattet er nur 45 Prozent der Nettoausgaben.

Zudem werden die Kosten des laufenden Jahres und nicht wie bisher des Vorvorjahres übernommen. Auch der Bundesrat unterstützt grundsätzlich den Entwurf, sieht jedoch noch Änderungsbedarf.

So sei nicht eindeutig klar, in welchem Umfang sich der Bund tatsächlich beteilige. Denn Paragraf 46a des Entwurfs zufolge beziehe sich die Kostenübernahme nur auf Nettoausgaben für Geldleistungen der Sozialversicherungsträger, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

Die Einordnung von Leistungen als Sach-, Dienst- oder Geldleistungen sei aber nicht in allen Fällen hinreichend bestimmt.Zudem schließe der Entwurf bisher aus, dass Kommunen weiterhin wegen örtlicher Besonderheiten einen höheren Regelsatz zahlen können.

Sie wären mit der aktuellen Fassung des Entwurfs gezwungen, "ihre Leistungen auf den bundesweiten Regelsatz zu reduzieren", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

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