GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Bundesrat stimmt stärkerer Kontrolle zu

Länderkammer billigt GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz und Cannabis-Verordnung auf Rezept.

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BERLIN. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gebilligt. "Der Gesetzgeber reagiert damit auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der KBV", heißt es wörtlich in dem Beschluss der Länderkammer. Für die KBV ist mit der Umsetzung des Gesetzes unter anderem die verpflichtende Aufstockung des Vorstands von zwei auf drei Mitglieder verbunden. Das gilt bereits für die Vorstandswahl am 3. März. Eines der drei Mitglieder darf weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören. "Dies soll die notwendige versorgungsübergreifende Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen", so das Bundesgesundheitsministerium. Mit den strukturellen Änderungen sollen laut BMG die in der KBV bestehenden Konflikte zwischen Haus- und Fachärzten und die damit einhergehenden Blockaden aufgehoben werden. Bei den Vorstandswahlen müssen zudem die Stimmen von Haus- und Fachärzten so gewichtet werden, dass Stimmenparität besteht. Mit dem Gesetz werden zudem die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien gestärkt. Einsichts- und Prüfrechte werden ausgeweitet und die Berichtspflichten des Vorstandes gegenüber den Selbstverwaltungsorganen verankert. Das Gesetz soll noch in diesem Monat in Kraft treten.

Der Bundesrat hat auch der Abgabe von Cannabis auf Rezept an Schwerkranke zugestimmt. Erwartet ein Arzt eine positive Wirkung auf Krankheitsverlauf oder Symptome zum Beispiel bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie, kann er Cannabis verschreiben. Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden. (chb/dpa)

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