Tötung auf Verlangen

Bundesrichter spricht sich für aktive Sterbehilfe aus

Strafrechtler debattieren anders als Politiker und Ärzte. Das wurde bei einer Diskussion in Berlin deutlich. Fünf Strafrechtler setzten sich dabei für viel Freiheit bei der Sterbehilfe ein. Selbst die Tötung auf Verlangen war kein Tabu.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Ein Bundesrichter hat sich für die Öffnung des Strafrechts auch für Tötung auf Verlangen ausgesprochen. "Ich bin für eine Öffnung der Zulässigkeit der sogenannten aktiven Sterbehilfe, mithin für eine Änderung und Ergänzung des Paragrafen 216 Strafgesetzbuch zur Tötung auf Verlangen", sagte der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Professor Thomas Fischer in Berlin.

Die Sorge vor einem Dammbruch halte er für unbegründet, sagte Fischer bei einer Diskussionsveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben.

"Wirksame prozedurale Regelungen für eine aktive Sterbehilfe durch Ärzte müssen und können eine Nutzung von Sterbehilfeangeboten durch an einer Depression Erkrankte verhindern und die große Zahl von unwürdigen, gewaltsamen und für Dritte hoch belastenden Suiziden wirksam verringern", sagte Fischer.

Palliativversorgung ernst nehmen

Gleichzeitig plädierte der Jurist für einen Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung. "Ich bin dafür, dass die seit Jahrzehnten andauernde Klage über die zu geringe Förderung palliativmedizinischer Versorgung in Deutschland endlich so ernst genommen wird, wie man es angesichts der bis ins Parlament hinein gepflegten Betroffenheitskultur erwarten muss", schrieb Fischer den Politikern ins Stammbuch.

Die große Koalition bereitet derzeit ein Hospiz- und Palliativgesetz vor, das voraussichtlich im Juni in die parlamentarischen Beratungen geht. In engem zeitlichen Zusammenhang soll dann auch ein Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe diskutiert werden. Vorgeschlagen wird unter anderem ein völliges Verbot geschäftsmäßiger oder auf Wiederholung angelegter Suizidassistenz. Auch Ärzte könnten somit ins Visier von Staatsanwälten geraten.

Merkel: Strafrecht raushalten

Einige renommierte Strafrechtler lehnen eine Verortung der Sterbehilfe im Strafrecht ab. "Die bessere Lösung ist es, das Strafrecht aus all diesen Dingen herauszuhalten", sagte Professor Reinhard Merkel, Strafrechtler und Mitglied des Deutschen Ethikrates.

Das gilt auch für die gewerblich betriebene Suizidassistenz. Es gebe keine starke Rechtfertigung für die Anwendung des Strafrechts auf die geschäftsmäßige Sterbehilfe, sagte Tübinger Strafrechtsprofessor Frank Saliger. Zu prüfen sei, ob sich das Polizei- oder Verwaltungsrecht zur Regulierung von Sterbehilfevereinen eigne.

Die ärztliche Beihilfe sollte freigegeben werden, forderte Saliger Dies solle aber nicht im Strafrecht, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, und zwar gegen die Widerstände aus dem Standesrecht.

Für einen strafrechtlichen Rahmen sprach sich Professor Torsten Verrel von der Universität Bonn aus. Dieser Rahmen müsse aber Entscheidungsspielräume offen lassen und dürfe weder in das intime Verhältnis zwischen Arzt und Patient sowie in Gewissensentscheidungen eingreifen.

Die Unterstellung, Palliativmedizin verhindere Suizide, bezeichnete der Jurist als inhuman. "Leid ist mehr als Schmerz", sagte Verrel.

Lesen Sie dazu auch: Leitartikel: Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid sind zwei Paar Schuhe Gastbeitrag zur Sterbehilfe: Eine Medizin ohne Tötung, aber mit Augenmaß!

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