Bundestag berät Anträge zu Verfügungen

KASSEL (mwo). Der Bundestag wird voraussichtlich noch vor Weihnachten die neuen Gesetzentwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz in erster Lesung beraten und in den Rechtsausschuss überweisen.

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Dort soll es dann im Frühjahr eine Expertenanhörung geben. Ein Gesetz könnte dann möglicherweise noch vor Ostern verabschiedet werden, hieß es auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" im Büro des SPD-Abgeordneten René Röspel.

Insgesamt liegen dem Bundestag dann drei fraktionsübergreifende Entwürfe vor. Der Hauptautor des ersten Entwurfs, der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker, hatte allerdings angekündigt, er wolle noch eine Einigung mit der Gruppe um die Unionsabgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust suchen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Patientenverfügungen in vielen Fällen schon jetzt verbindlich. Kritiker halten ein Gesetz daher für entbehrlich. Die Abgeordneten verweisen jedoch auf die weiter bestehende Unsicherheit. Im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz legen sie aber deutlich unterschiedliche Schwergewichte.

Nach der BGH-Rechtsprechung machen sich Ärzte der Körperverletzung schuldig, wenn sie Patienten gegen ihren Willen behandeln. Umgekehrt droht eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung oder, wie kürzlich in Magdeburg, sogar wegen Totschlags, wenn sie eine Behandlung zu früh abbrechen. Auch hierauf geben die Entwürfe verschiedene Antworten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Endlich Klarheit für das Lebensende

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