Kassenbeiträge

Bundestag beschließt Entlastung für Betriebsrentner

Rund vier Millionen Senioren zahlen auf ihre Betriebsrente Kassenbeiträge. Jetzt hat das Parlament eine Entlastung beschlossen. Die Koalition sieht eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, die Grünen eine neue aufgerissen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Berlin. Betriebsrentner werden ab dem kommenden Jahr finanziell entlastet. Der Bundestag stimmte am Donnerstagnachmittag einem Gesetz der Koalition zu, das einen Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht.

Danach gilt bereits ab dem 1. Januar 2020 ein Freibetrag in Höhe von monatlich 159,25 Euro. Wer also eine Betriebsrente von 200 Euro im Monat bezieht, muss künftig nur noch einen Kassenbeitrag für die über dem Freibetrag liegenden 40,75 Euro abführen.

Laut Bundesgesundheitsministerium können rund vier Millionen Betriebsrentner von der Entlastung profitieren.

Finanzierung aus der Liquiditätsreserve

Im Jahr 2020 nimmt die GKV, bedingt durch den neuen Freibetrag, rund 1,2 Milliarden Euro weniger ein. Der Betrag wird in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.

Im Jahr 2021 sollen 900 Millionen Euro, im Jahr darauf 600 Millionen Euro und im Jahr 2023 dann 300 Millionen Euro entnommen werden. Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquiditätsreserve eine Summe von drei Milliarden Euro bereitgestellt. Ab 2024 müssen die Kassen die Beitragsausfälle in voller Höhe tragen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach in der Parlamentsdebatte von einem „in sich ausgewogenen Paket“. Alle Betriebsrentner würden dadurch entlastet. Das Thema Doppelverbeitragung habe in den vergangenen Jahren für viel Frust und Vertrauensverlust in der Bevölkerung gesorgt. Wer zusätzlich für das Alter Vorsorge treffe, dürfe dafür aber nicht bestraft werden. „Deshalb senken wir die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar.“

Heftige Kritik von den Grünen

Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, kritisierte, das Gesetz befriede „höchstens teilweise“. Es belaste alle Beitragszahler in der GKV und damit auch die, die überhaupt keine Betriebsrente ansparten. „Das ist nicht gerecht.“

Die AfD-Fraktion forderte einen höheren Freibetrag von 200 Euro monatlich. Die FDP verlangte, die Einnahmeausfälle für die Krankenkassen müssten über Steuermittel ausgeglichen werden.

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