Gesetzliche Krankenversicherung
Bundestag beschließt umstrittenes GKV-Spargesetz – Extra-Vergütungen für Praxen fallen weg
Für die einen historisch und unabdingbar, für die anderen mit heißer Nadel gestrickt und ein Hammer: Begleitet von scharfer Kritik auch aus der Ärzteschaft verabschiedet der Bundestag das GKV-Spargesetz von Nina Warken.
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Schlussakt einer emotionalen Debatte: Der Bundestag hat am Freitag das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gebilligt.
© Michael Kappeler/dpa
Berlin. Wegfall von Sondervergütungen für Praxen, Deckelung des Pflegebudgets in Krankenhäusern, höhere Patientenzuzahlungen etwa bei Arzneimitteln: Der Bundestag hat am Freitagmittag das umstrittene Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, 286 votierten dagegen, vier Parlamentarier enthielten sich.
Konkret sollen die Krankenkassen im kommenden Jahr mittels Mehreinnahmen und Minderausgaben um bis zu 19 Milliarden Euro entlastet werden. Im Jahr 2030 sollen es bis zu 40 Milliarden Euro sein. In der vertragsärztlichen Versorgung werden extrabudgetäre Zusatzvergütungen für Leistungen gestrichen, die unter anderem in offenen Sprechstunden erbracht werden.
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Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der ePA entfällt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass der ambulanten Versorgung mit dem Gesetz bis zu drei Milliarden Euro entzogen werden.
„Das ist ein Spargesetz“, gestand Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der teilweise scharf geführten Aussprache ein. Die finanzielle Lage der GKV sei „dramatisch, und sie erlaubt auch keinen Aufschub mehr“. Es sei entscheidend, das Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen. Schon im Sommer würden erste Weichen für künftige Beitragssätze mit der Festlegung der Grundlohnrate und danach durch den Schätzerkreis festgelegt.
Die Koalition bringe Einnahmen und Ausgaben der Kassen „endlich“ wieder in ein Gleichgewicht, betonte Warken. „Damit entlasten wir Bürger, damit entlasten wir Arbeitnehmer, aber damit schaffen wir eben auch die Grundlage für die bereits begonnenen Strukturreformen.“ Von der Reform gehe zudem eine größere Botschaft aus: „Die Politik der Mitte ist weiter entscheidungs- und handlungsfähig.“
„Lange Schlangen an den Hausarztpraxen“
„Dieses Gesetz löst ein Problem, mit dem sich alle beschäftigen müssen“, betonte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Nichthandeln helfe nicht, um steigende Beiträge zu stoppen. Der CDU-Abgeordnete Albert Stegemann sprach von einem „großen Gesetz“. Es sei aber auch eines mit „viel Betroffenheit“. Es verfüge gleichwohl über eine „faire Belastungsstatik“.
Vertreter der Opposition kritisierten, das Versprechen, mit dem Gesetz die Kassenbeiträge zu stabilisieren, erweise sich als Illusion. „Lange Schlangen an den Hausarztpraxen“ seien die Folge, prophezeite die Grünen-Politikerin Britta Haßelmann. „Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt.“
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Linke und AfD wandten ein, das Gesetz werde die Versorgung nachhaltig beschädigen. Das interessiere die Koalition aber nicht. „Sie wissen nicht, was Sie tun“, adressierte der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Güpinar.
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) merkte zum Beschluss des Bundestages an, die Regierung kündige Strukturreformen und eine bessere Patientensteuerung an, belaste aber zugleich „genau die Praxen und Kliniken, die diese Reformen tragen sollen“.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erklärte, besonders hart träfen die mit dem Gesetz beschlossene „Versorgungsbremse für die HZV“ sowie die teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung die hausärztlichen Praxen. Diese Maßnahmen stünden auch im starken Kontrast zu den künftigen Reformvorhaben wie der Einführung eines Primärarztsystems.
SpiFa: Weniger Termine, längere Wartezeiten
Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) erklärte, mit dem Gesetz werde überproportional an der fachärztlichen Versorgung gespart. Augen- und Frauenärzten, HNO-Ärzten, Neurologen oder Chirurgen werde die „finanzielle Grundlage“ entzogen. Die Folgen seien schon jetzt klar, so SpiFa-Chef Dr. Dirk Heinrich: „Es wird weniger Termine, längere Wartezeiten und geschlossene Praxen geben.“
Nach dem Bundestag hat inzwischen auch der Bundesrat das Sparpaket durchgewunken. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer am Freitagnachmittag keine Mehrheit.
Krankenkassen begrüßten den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. „Mit den weitreichendsten Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre hat die Bundesregierung endlich eine Trendwende zur finanziellen Konsolidierung in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet“, sagte DAK-Chef Andreas Storm.
Krankenkassen sehen Trendwende, aber ...
Es sei allerdings bedauerlich, dass im Endspurt durch eine Protokollerklärung der Regierung an den Bundesrat und weitere Entlastungen im Krankenhausbereich eine neue Finanzlücke von 550 Millionen Euro zulasten der GKV entstanden sei, so Storm. „Damit stellt die Bundesregierung ihr eigenes Ziel der Beitragsstabilität ab 2027 jetzt noch einmal selbst infrage.“
Der Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann, sagte, die Politik habe Zeit gewonnen. „Entscheidend ist, dass sie diese für nachhaltige Reformen nutzt, um dauerhaft stabile Beiträge mit einem leistungsfähigen und zukunftsfesten Gesundheitssystem zu verbinden.“
Ernüchtert äußerte sich Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. Statt eines großen Befreiungsschlags stehe nun eine Entscheidung, die maximal auf Kante genäht sei. „Wir müssen damit rechnen, dass wir uns schon im kommenden Jahr wieder mit der Frage nach steigenden Beitragssätzen auseinandersetzen müssen.“ (hom)









