KVNo kritisiert

Bußgeld bei Krebs-Meldeverstöße "unangemessen"

Veröffentlicht:

KÖLN. Die KV Nordrhein (KVNo) hat sich gegen Bußgelder für Ärzte gewandt, die Krebserkrankungen nicht an das Krebsregister melden.

Sie reagiert auf die vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Änderung des Krebsregistergesetzes, das bei Verstößen gegen die Meldepflicht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorsieht.

Die Höhe des Bußgelds bezeichnet der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff als völlig unangemessen.

"Die Patienten haben von der Meldung keinen unmittelbaren Nutzen - und der vermutete Schaden besteht allenfalls in einer minimal verminderten Datenqualität", sagt er. Potthoff betont, dass die onkologische Qualitätssicherung wichtig und richtig ist.

"Bußgeldandrohung kontraproduktiv"

Bei den Ärzten gebe es eine hohe Bereitschaft zur Datenübermittlung, betont Potthoff. "Genau deshalb halte ich eine Bußgeldandrohung - insbesondere in dieser Höhe - für absolut kontraproduktiv."

Es stehe kein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung, das die KVNo ihren Mitgliedern empfehlen könne und das auch für die Ärzte handhabbar sei, die nur sporadisch an das Register melden.

"Vor diesem Hintergrund fordern wir, die Verhängung von Bußgeldern solange auszusetzen, bis verbesserte und weithin akzeptierte Meldewerkzeuge- und Instrumente zur Verfügung stehen." (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zu Wartezeiten in Arztpraxen: Ultimative Fragen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Tab. 1: Verbesserung wichtiger Endpunkte nach 24-wöchiger randomisierter Behandlung mit Vimseltinib vs. Placebo (MOTION-Studie)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Erste zugelassene systemische Therapie zeigt überzeugende Langzeiteffekte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Lesetipps
Eine Krankenschwester misst die Temperatur einer älteren Frau mit einem berührungslosen Infrarot-Thermometer.

© amnaj - stock.adobe.com

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft