KVNo kritisiert

Bußgeld bei Krebs-Meldeverstöße "unangemessen"

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KÖLN. Die KV Nordrhein (KVNo) hat sich gegen Bußgelder für Ärzte gewandt, die Krebserkrankungen nicht an das Krebsregister melden.

Sie reagiert auf die vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Änderung des Krebsregistergesetzes, das bei Verstößen gegen die Meldepflicht Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorsieht.

Die Höhe des Bußgelds bezeichnet der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff als völlig unangemessen.

"Die Patienten haben von der Meldung keinen unmittelbaren Nutzen - und der vermutete Schaden besteht allenfalls in einer minimal verminderten Datenqualität", sagt er. Potthoff betont, dass die onkologische Qualitätssicherung wichtig und richtig ist.

"Bußgeldandrohung kontraproduktiv"

Bei den Ärzten gebe es eine hohe Bereitschaft zur Datenübermittlung, betont Potthoff. "Genau deshalb halte ich eine Bußgeldandrohung - insbesondere in dieser Höhe - für absolut kontraproduktiv."

Es stehe kein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung, das die KVNo ihren Mitgliedern empfehlen könne und das auch für die Ärzte handhabbar sei, die nur sporadisch an das Register melden.

"Vor diesem Hintergrund fordern wir, die Verhängung von Bußgeldern solange auszusetzen, bis verbesserte und weithin akzeptierte Meldewerkzeuge- und Instrumente zur Verfügung stehen." (iss)

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