Contergan-Opfer wollen in Straßburg klagen

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KARLSRUHE (dpa). Nach der Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen Contergan-Geschädigte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. Sie fordern höhere Rentenzahlungen. Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde der Opfer nach Angaben des Vereins Contergan-Netzwerk nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach Überzeugung der Karlsruher Richter sind Fristen verjährt. Zudem sei die Beschwerde nicht hinreichend begründet worden, heißt es in der Entscheidung des Gerichts (1 BvR 1541/09 und 1 BvR 2685/09).

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