Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz

Corona-Eingriffe: Es wird konkret, was der Staat darf

Nach Kritik an bisherigen Vorschlägen der Koalition sollen sich Bund und Länder nun auf einen überarbeiteten Entwurf des neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetz geeinigt haben. Dieser soll die Grundlagen für Pandemie-Beschränkungen konkretisieren.

Veröffentlicht:
Große Hinweisplakate weisen die Besucher am Kölner Hauptbahnhof über die dort geltenden Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Mindestabstand hin.

Große Hinweisplakate weisen die Besucher am Kölner Hauptbahnhof über die dort geltenden Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Mindestabstand hin.

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Berlin. In einem eigenen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes (Paragraf 28a IfSG) sollen mögliche Eingriffe in das Leben der Menschen im Falle einer Pandemie konkret benannt werden. Nach Kritik an den bisherigen Vorschlägen der Koalition dazu, sollen diese genaueren gesetzlichen Grundlagen für weitreichende Alltagsbeschränkungen in der Corona-Krise ausgeweitet werden. Das geht aus einem überarbeiteten Entwurf eines neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Festgeschrieben werden soll demnach unter anderem, dass Entscheidungen über Maßnahmen zur Corona-Eindämmung „insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten“ sind.

Lesen sie auch

Für Rechtsverordnungen zu Beschränkungen soll eine allgemeine öffentliche Begründungspflicht eingeführt werden, um wesentliche Entscheidungsgründe transparent zu machen. Vorgesehen ist laut dem Entwurf zudem eine Pflicht zur Befristung. Dabei sei „unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen noch aufrechterhalten oder eine Lockerung verantwortet werden kann“, wie es in der Begründung heißt. Bei intensiven Grundrechtseingriffen solle regelmäßig eine kurze Befristung vorzusehen sein.

Neuregelung am Mittwoch im Bundestag

Die Neuregelungen sollen Teil eines Gesetzes mit weiteren Corona-Krisenmaßnahmen sein, das Bundestag und Bundesrat an diesem Mittwoch beschließen sollen. Um Beschränkungen stärker abzusichern, soll ein neuer Paragraf 28a eingefügt werden, der „besondere Schutzmaßnahmen“ gegen die Corona-Verbreitung regelt. Welche Schritte nötig sein könnten, soll darin einzeln aufgelistet werden - etwa Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote oder Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch Untersagungen, Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen.

Hintergrund sind Kritik und rechtliche Zweifel am bisherigen Vorgehen von Bund und Ländern beim Festlegen von Beschränkungen. Union und SPD hatten dazu einen ersten Entwurf eingebracht. Der überarbeitete Entwurf wurde nun dem Vernehmen nach in Bundesregierung und Koalitionsfraktionen sowie mit Ländern abgestimmt.

Lesen Sie dazu auch

Festgelegt werden soll darin auch, dass bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen“ sind, soweit das mit dem Ziel einer wirksamen Corona-Eindämmung vereinbar ist. In bestimmten Bereichen sollen Maßnahmen nur zulässig sein, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen“ eine wirksame Corona-Eindämmung „erheblich gefährdet wäre“. Genannt werden religiöse Zusammenkünfte und Demonstrationen. Besuchsregeln etwa in Pflegeheimen dürften „nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen“. (dpa)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen