Studie vorgestellt

DAK: Entlastung bei Pflegebeiträgen aus Steuern finanzieren

Versicherte mit mehr als einem Kind müssen bei Pflegebeiträgen entlastet werden. Beitragserhöhungen solle es deshalb aber nicht geben, fordert die DAK.

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Vor allem Familien mit mehreren Kindern müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei den Pflegebeiträgen entlastet werden.

Vor allem Familien mit mehreren Kindern müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei den Pflegebeiträgen entlastet werden.

© JenkoAtaman / stock.adobe.com

Berlin. Die geplante Entlastung kinderreicher Familien beim Beitrag zur Pflegeversicherung muss nach Ansicht der Krankenkasse DAK Gesundheit und von Sozialverbänden durch Steuermittel ausgeglichen werden. Sie dürfe nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen, mahnte DAK-Chef Andreas Storm am Freitag in Berlin.

Er berief sich auf Daten einer Studie, die der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang im Auftrag der Kasse erstellt hatte. Demnach könnte die Reform zu einer Finanzlücke von bis zu 2,9 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen. Im Gegenzug könnten Familien im bundesweiten Durchschnitt um 176 Euro pro Jahr entlastet werden. Dabei unterscheiden sich die Entlastungen je nach Haushaltseinkommen und nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder erheblich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass Versicherte mit mehr als einem Kind bei den Pflegebeiträgen ab August 2023 entlastet werden müssen. Bislang sind Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder bessergestellt als Kinderlose. Mit steigender Kinderzahl nähmen die finanziellen Belastungen jedoch zu, argumentierten die Richter. Eine entsprechende gesetzliche Regelung steht noch aus.

Kirchliche Sozialverbände schließen sich DAK-Meinung an

Der kirchliche Sozialverband Diakonie schloss sich der Forderung der DAK an. „Wir begrüßen es, dass die Erziehungsleistungen von Familien nach Kinderzahl in der Pflegeversicherung honoriert werden müssen“, sagte die Diakonie-Vorständin für Sozialpolitik, Maria Loheide. „Die Finanzierung durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt ist richtig, denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Der Präsident der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), Dr. Martin Bujard, erklärte: „Es ist wichtig, dass die gesellschaftliche Leistung von Eltern vom Bundesverfassungsgericht sichtbar gemacht wurde. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Leistung – Fürsorgezeit und finanzielle Kosten – von der auch die gesamte Gemeinschaft der Versicherten profitiert.“ (KNA)

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