Notfallreform
DGAI will Notfallzentren aus einem Guss
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin findet die Sektorentrennung in den INZ nicht sinnvoll. Die
Veröffentlicht:Nürnberg. Eine Trennung von ambulanter und stationärer Notfallversorgung am Krankenhaus hält die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) für nicht sinnvoll. „Ziel muss es sein, die Sektorengrenzen zu lösen und die Bereiche im Sinne der Patientenversorgung zusammenarbeiten zu lassen“, kommentiert DGAI-Präsident Professor Rolf Rossaint den Referentenentwurf zur Notfallversorgung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Er vertritt als Präsident der Fachgesellschaft auch zehntausende Notfallmediziner.
Klare Organisationsstrukturen wichtig
Rossaint kritisiert vor allem den Vorschlag, dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) unter der Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden sollen. „Das kann nur mit Hilfe eines erfahrenen klinischen Notfallmediziners gehen. Alles andere ist gefährlich“, sagt Rossaint.
Der Vorschlag zu einem INZ, in dem Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte die Notfallversorgung gemeinsam übernehmen, sei eine gute Möglichkeit, dem sektorenübergreifenden Charakter der Notfallversorgung Rechnung zu tragen. Es müsse sichergestellt werden, dass die bestehende Sektorentrennung innerhalb eines INZ abgeschafft wird. Es müssten klare Organisationsstrukturen aufgebaut und eingehalten werden.
Beteiligung des GBA wird abgelehnt
Unklar bleibe auch, ob die INZ ganztägig oder zeitlich eingeschränkt zur Verfügung stehen sollten: „Beide Lösungen bedürften personeller Ressourcen, mahnt der DGAI-Präsident. Den aktuellen Personalmangel auf dem Arbeitsmarkt lasse der Referentenentwurf außer Acht.
Positiv finden die Notfallmediziner, dass der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden soll. Abgelehnt wird allerdings, dass damit auch künftig neue Methoden und Innovationen in der Notfallmedizin durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beurteilt und genehmigt werden müssen. „Wir befürchten, dass Genehmigungen neuer Therapien in Zukunft nicht mehr so zügig und reibungslos erteilt werden“, so Rossaint. (eb)
Sturmlauf gegen Notfall-Reformpläne
„Inakzeptabel“: DIVI zerpflückt Spahns Pläne
Was die Notfallreform und der neue HzV-Vertrag für Neuerungen bringen