Vor dem Deutschen Ärztetag

DGHS: Keine Pflicht für Ärzte zur Suizidhilfe

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes fordert vom Ärztetag ein Ende berufsrechtlicher Sanktionen im Falle von Suizidhilfe. Eine Pflicht zur Suizidbeihilfe dürfe es aber nicht geben.

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Berlin. Im Vorfeld des Deutschen Ärztetages hat sich der Präsident der Gesellschaft für Humanes Sterben (DFHS) an die Politik und die Ärzteschaft gewandt. Die Politik müsse das Betäubungsmittelgesetz dahingehend ändern, dass Ärzte das tödlich wirkende Natrium-Pentobarbital verschreiben könnten, forderte Professor Robert Roßbruch am Montag.

Was die Ärztinnen und Ärzte angehe sei es „unverzichtbar“, dass es ihnen ohne Strafandrohung und berufsrechtliche Sanktionen möglich sein müsse, unter Beachtung aller Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung geeigneten Medikamente auszustellen. Es sei aber selbstverständlich, dass kein Mediziner zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden dürfe.

Beratungsangebote entscheidend

Menschen mit Suizidüberlegungen müsse signalisiert werden können, dass es viele Hilfen zum Leben gebe, betonte Roßbruch. Letztlich nähmen nur wenige eine solche Hilfe tatsächlich in Anspruch. Meist genüge ihnen das Wissen, dass sie als ultima ratio umsetzbar wäre.

Suizidbeihilfe und der Ausbau von Beratungsangeboten sind Gegenstand mehrerer fraktionsoffener Gesetzesentwürfe im Bundestag. Ob das Parlament noch in dieser Legislaturperiode entscheidet, steht noch nicht fest. Der ärztlich assistierte Suizid ist Thema beim Deutschen Ärztetag am Dienstag und Mittwoch. Dabei geht es auch um eine mögliche Änderung der Musterberufsordnung. (af)

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